Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in folgenden Betrieben stattgefunden:

Grüner Baum Rohrbach
Heilbronner Str. 34
74889 Sinsheim

Seppls Backstube
Steinsfurter Str. 55
74889 Sinsheim

Eis Palast
Steinsfurter Str. 55
74889 Sinsheim

EDEKA Dittrich
Steinsfurter Straße 78
74889 Sinsheim

Lidl
Froschwiesenweg 1
74889 Sinsheim

K. Schückler Bäckerei
Adersbacher Str. 1
74889 Sinsheim

Pizza Pasta
Hauptstraße 127
74889 Sinsheim

Il Giardino
Freitagsgasse 11
74889 Sinsheim

Alter Bahnhof Grill & Burger Restaurant
Friedrichstraße 25
74889 Sinsheim

Ristorante La Carrozza
Burghäldeweg 1
74889 Sinsheim

Kaufland Sinsheim
Martin-Luther-Straße 2
74889 Sinsheim

Kebap Haus Steinsfurt
Ansbachstraße 14
74889 Sinsheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    8. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    2700,00 Euro
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#36339]
Datum
14. Januar 2019 12:39
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in folgenden Betrieben stattgefunden: Grüner Baum Rohrbach Heilbronner Str. 34 << Adresse entfernt >> Seppls Backstube Steinsfurter Str. 55 << Adresse entfernt >> Eis Palast Steinsfurter Str. 55 << Adresse entfernt >> EDEKA Dittrich Steinsfurter Straße 78 << Adresse entfernt >> Lidl Froschwiesenweg 1 << Adresse entfernt >> K. Schückler Bäckerei Adersbacher Str. 1 << Adresse entfernt >> Pizza Pasta Hauptstraße 127 << Adresse entfernt >> Il Giardino Freitagsgasse 11 << Adresse entfernt >> Alter Bahnhof Grill & Burger Restaurant Friedrichstraße 25 << Adresse entfernt >> Ristorante La Carrozza Burghäldeweg 1 << Adresse entfernt >> Kaufland Sinsheim Martin-Luther-Straße 2 << Adresse entfernt >> Kebap Haus Steinsfurt Ansbachstraße 14 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 14. Januar 2019. Sie erhalten weitere Nachricht auf dem Postw…
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#36339]
Datum
30. Januar 2019 14:10
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 14. Januar 2019. Sie erhalten weitere Nachricht auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir den E…
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
Datum
27. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

geschwärzt
3,5 MB
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags vom 14.01.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Wird der Widerspruch der Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Erst nach Vorliegen dieser Rückmeldung ist Ihr Antrag vollständig und die Entscheidungsfrist beginnt zu laufen. Aufgrund der Vielzahl von VIG Anfragen, die über das Online-Portal "FragDenStaat“ hier eingegangen sind, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag nicht fristgerecht gemäß § 5 Absatz 2 VIG beantworten können. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) 0450-19.1.36339 [#36339] Sehr geehrte Damen und Herren, v…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) 0450-19.1.36339 [#36339]
Datum
4. März 2019 11:02
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Bitte senden Sie mir zudem interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG zu. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll. Dieses Verhalten widerspricht zudem Ihrer Aussage: "Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden." Deshalb erwarte ich eine fristgerechte Antwort und werde mich bei Nichteinhaltung an entsprechende Stellen wenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 14.01.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in wir mö…
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 14.01.2019
Datum
11. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
950,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht gebühren- und auslagenfrei bearbeitet werden kann, weil höhere Gebühren/Auslagen als 1.000,-€ anfallen. Wir benötigen pro Betrieb ca. 3 bis 4 Stunden Bearbeitungszeit, das sind zwischen 2.000,-€ und 2.700,-€, die für die Bearbeitung Ihres Antrags anfallen werden. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren Antrag zurückzunehmen oder einzuschränken. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 14.01.2019 [#36339] Sehr geehrte Damen und…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 14.01.2019 [#36339]
Datum
13. März 2019 09:30
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung. Ich gebe Ihren Drohungen nach und reduziere hiermit die Anfrage auf folgende Betriebe, falls Sie dies mit einem Aufwand hinbekommen, der Kosten unterhalb von 1.000 € verursacht: - Grüner Baum Rohrbach Heilbronner Str. 34 << Adresse entfernt >> Zudem möchte ich nochmals an die Anfrage erinnern: "Bitte senden Sie mir zudem interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG zu. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll. Dieses Verhalten widerspricht zudem Ihrer Aussage: "Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden." Deshalb erwarte ich eine fristgerechte Antwort und werde mich bei Nichteinhaltung an entsprechende Stellen wenden." Außerdem bitte ich um Zusendung der Aufschlüsselung, wie die in Ihrem Schreiben genannten Kosten entstehen und möchte meine Hilfe anbieten, falls Sie Tipps benötigen, wie man in weniger als 3 h eine Information aus einer Datenbank in eine E-Mail übertragen kann. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit ergeht folgende Entscheid…
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)
Datum
23. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit ergeht folgende Entscheidung Ihrem Antrag vom 14.01.2019 auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) wird stattgegeben. Sie haben die nachstehenden Informationen angefragt: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden? 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Wir beantworten Ihre Fragen wie folgt: Zu 1.: Seit dem Betreiberwechsel in 2018 hat eine Betriebsprüfung am 18.05.2018 stattgefunden. Zu 2.: Am 18.05.2018 kam es zu folgenden Beanstandungen: Einzelne Allergene und Zusatzstoffe waren nicht ausreichend an den Speisen und Getränken der Speise- und Getränkekarte aufgeführt. Begründung Sachliche und rechtliche Gründe Sie haben am 14.01.2019 beim Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein- Neckar-Kreises einen Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz gestellt. Die beantragte Auskunft bezieht sich auf Informationen zu den beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen im o.g. Betrieb und auf im Rahmen dieser Kontrollen festgestellte Abweichungen von geltenden Hygienevorschriften. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit denen in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind. Nach Prüfung des Antrags ist der Anwendungsbereich des VIG vorliegend eröffnet und das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises hat die gewünschten Informationen zur Verfügung zu stellen. Es liegen keine Gründe für eine Ablehnung des Antrags vor. Wichtiger Hinweis: Nach § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) obliegt die Information der Öffentlichkeit ausschließlich der zuständigen Behörde. Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen dürfen daher von Ihnen nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Heidelberg, oder bei jeder anderen Dienststelle des Rhein-Neckar-Kreises erhoben werden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 14.01.2019 [#36339] Sehr geehrte Damen und…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 14.01.2019 [#36339]
Datum
24. April 2019 10:55
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen“ vom 14.01.2019 (#36339) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 14.01.2019 [#36339] Sehr geehrte Damen und…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG); Ihr Antrag vom 14.01.2019 [#36339]
Datum
26. April 2019 09:34
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die zeitnahe Antwort. Leider wurden mit dieser folgende Teile meiner Anfrage nicht beantwortet: "Bitte senden Sie mir zudem interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG zu. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll. Dieses Verhalten widerspricht zudem Ihrer Aussage: "Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden." Deshalb erwarte ich eine fristgerechte Antwort und werde mich bei Nichteinhaltung an entsprechende Stellen wenden. Außerdem bitte ich um Zusendung der Aufschlüsselung, wie die in Ihrem Schreiben genannten Kosten entstehen und möchte meine Hilfe anbieten, falls Sie Tipps benötigen, wie man in weniger als 3 h eine Information aus einer Datenbank in eine E-Mail übertragen kann." Ich bitte um zeitnahe Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze (IF…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/36339 Die ursprüngliche Anfrage wurde am 04. März 2019 um folgenden Punkt erweitert: "Bitte senden Sie mir zudem interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG zu. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll." Und am 13. März 2019 ergänzt: "Außerdem bitte ich um Zusendung der Aufschlüsselung, wie die in Ihrem Schreiben [vom 11. März 2019] genannten Kosten [i.H.v. 2.000,- bis 2.700,- €] entstehen [...]" Die beiden genannten Ergänzungen wurden bis heute nicht beantwortet. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Nachfragen zur Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu lebensmittelre…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#36339]
Datum
12. Juni 2019 14:58
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Nachfragen zur Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen“ vom 14.01.2019 (#36339) wurden von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bereits mit Bescheid vom 23.04.2019, zugestellt am 24.04.2019 an …
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#36339]
Datum
13. Juni 2019 08:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde bereits mit Bescheid vom 23.04.2019, zugestellt am 24.04.2019 an Ihre Privatadresse, beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zeitnahe Antwort. Leider wurden folgende Teile meiner Anfrage n…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#36339]
Datum
14. Juni 2019 09:05
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zeitnahe Antwort. Leider wurden folgende Teile meiner Anfrage nicht beantwortet: "Bitte senden Sie mir zudem interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG zu. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll. Dieses Verhalten widerspricht zudem Ihrer Aussage: "Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden." Deshalb erwarte ich eine fristgerechte Antwort und werde mich bei Nichteinhaltung an entsprechende Stellen wenden. Außerdem bitte ich um Zusendung der Aufschlüsselung, wie die in Ihrem Schreiben genannten Kosten entstehen und möchte meine Hilfe anbieten, falls Sie Tipps benötigen, wie man in weniger als 3 h eine Information aus einer Datenbank in eine E-Mail übertragen kann." Ich bitte um zeitnahe Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36339 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 14. Januar 2019 stellte ich an den "Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Ve…
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage "Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#36339]"
Datum
21. Juni 2019
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in am 14. Januar 2019 stellte ich an den "Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz" eine Anfrage über die Herausgabe von Informationen bezüglich lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen für Grüner Baum Rohrbach Heilbronner Str. 34 << Adresse entfernt >> Seppls Backstube Steinsfurter Str. 55 << Adresse entfernt >> Eis Palast Steinsfurter Str. 55 << Adresse entfernt >> EDEKA Dittrich Steinsfurter Straße 78 << Adresse entfernt >> Lidl Froschwiesenweg 1 << Adresse entfernt >> K. Schückler Bäckerei Adersbacher Str. 1 << Adresse entfernt >> Pizza Pasta Hauptstraße 127 << Adresse entfernt >> Il Giardino Freitagsgasse 11 << Adresse entfernt >> Alter Bahnhof Grill & Burger Restaurant Friedrichstraße 25 << Adresse entfernt >> Ristorante La Carrozza Burghäldeweg 1 << Adresse entfernt >> Kaufland Sinsheim Martin-Luther-Straße 2 << Adresse entfernt >> Kebap Haus Steinsfurt Ansbachstraße 14 << Adresse entfernt >> Am 27. Februar bekam ich folgende Antwort: "[...] Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. [...] Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden.[...]" Worauf hin ich am 4. März 2019 antwortete: "[...]Bitte senden Sie mir zudem interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG zu. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll. Dieses Verhalten widerspricht zudem Ihrer Aussage: "Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden."[...]" Am 11. März 2019 wurden mir für die Beantwortung der Anfrage Kosten zwischen 2.000,-€ und 2.700,-€ angedroht. Am 13. März 2019 gab ich der Androhung nach und reduzierte die Anfrage auf Grüner Baum Rohrbach Heilbronner Str. 34 << Adresse entfernt >> und bat um Zusendung der Aufschlüsselung, wie die o.g. Kosten entstehen. Am 23. April 2019 bekam ich die angefragten Informationen zum o.g. Gewerbebetrieb zugesendet. Die Nachfragen vom 4. und 13. März 2019 wurden aber bisher noch nicht beantwortet. Die gesetzlichen Fristen sind mittlerweile weit überschritten. Auf Rückfragen per E-Mail wird nicht reagiert, bzw. auf die unvollständige Antwort vom 23. April 2019 hingewiesen Deshalb wende ich mich nun an Sie, mit der Bitte Landrat Stefan Dallinger zur Klärung der Sachverhalte hinzuzuziehen, da mir ansonsten nur der Rechtsweg als nächster Schritt offen stehen würde, was aber sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse sein wird. Meine bisherigen Kommunikationsversuche finden Sie im Anhang und unter https://fragdenstaat.de/a/36339 Mit freundlichen Grüßen,
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben den Rhein-Neckar-Kreis angeschrieben und um eine Stel…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit
Datum
26. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
351,4 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben den Rhein-Neckar-Kreis angeschrieben und um eine Stellungnahme zu Ihrer Eingabe, soweit sie sich dem Landesinformationsfreiheitsgesetz zuordnen lässt, gebeten. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,4 MB