Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in folgenden Betrieben stattgefunden:

Lidl
Seckenheimer Landstr. 230 (Coblitzweg)
68163 Mannheim

ALDI SÜD
Seckenheimer Landstr.
68163 Mannheim

E center Neuostheim
Seckenheimer Landstr. 246
68163 Mannheim

Mensaria Metropol
Coblitzallee 3-5
68163 Mannheim

Meydan
H1 16
68159 Mannheim

Restaurant Istanbul
H1, 14
68159 Mannheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
  • 7 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#36299]
Datum
14. Januar 2019 12:30
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in folgenden Betrieben stattgefunden: Lidl Seckenheimer Landstr. 230 (Coblitzweg) 68163 Mannheim ALDI SÜD Seckenheimer Landstr. 68163 Mannheim E center Neuostheim Seckenheimer Landstr. 246 68163 Mannheim Mensaria Metropol Coblitzallee 3-5 68163 Mannheim Meydan H1 16 68159 Mannheim Restaurant Istanbul H1, 14 68159 Mannheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Sehr geehrte /r Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwe…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#36299]
Datum
21. Januar 2019 10:55
Status
Warte auf Antwort

Kontrollarten

Die Behörde fragt Sie offenbar, ob Sie sämtliche Kontrollberichte anfragen möchten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrte /r Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf postalischem Wege. In diesem verweisen Sie mit B…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#36299]
Datum
28. Januar 2019 09:45
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort auf postalischem Wege. In diesem verweisen Sie mit Bezug auf § 5 VIG auf eine Anhörung des Betriebes. Im selbigen steht aber auch: "Für die Anhörung gelten § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder die entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder mit der Maßgabe, dass von einer Anhörung auch abgesehen werden kann 1. bei der Weitergabe von Informationen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1." Dort heißt es: "(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über 1. von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind," Da eine Anhörung des Betriebes somit nicht erforderlich ist, bitte ich Sie um eine fristgerechte Zusendung der angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Antrag auf Informationszugang nach dem VIG für folgende Betriebe: ... Antrag auf Informationszugang nach dem VIG f…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem VIG für folgende Betriebe: ...
Datum
18. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

geschwärzt
1,1 MB
Antrag auf Informationszugang nach dem VIG für folgende Betriebe - Aldi Süd, Seckenheimer Landstr., 68163 Mannheim - Restaurant Istanbul, H1, 14, 68159 Mannheim - Meydan, H1, 16, 68159 Mannheim - Lidl, Seckenheimer Landstr. 230, 68163 Mannheim - E Center Neuostheim, Neukauf, Seckenheimer Landstr. 246, 68163 Mannheim - Mensaria Metropol, Coblitzallee 3-5, 68163 Mannheim Sehr geehrte/r Antragsteller/in, unter Bezug auf Ihren Antrag vom 14.01.2019, sowie unser Schreiben vom 21.01.2019 stellen wir fest, dass Sie einer Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, ausdrücklich gem. Art. 21 DSGVO widersprechen. Diesbezügiich weisen wir daraufhin, dass der Anspruch des Lebensmittelunternehmers, die Identität des Antragstellers zu erfahren (§5 Abs. 2 Satz 4 VIG), besteht. Ein weiteres Tätigwerden unserer Behörde ist in vorliegendem Fall nicht möglich, da zum Einen gemäß §5 Abs. 2 Satz 4 VIG für den Dritten, über welchen die Anfrage gestellt wurde das gesetzliche Recht besteht, Name und Anschrift des Antragstellers zu erfahren, zum Anderen Sie dies im Rahmen des §21 DSGVO verweigern. Durch die geschilderte Konstellation würden bei einer weiteren Bearbeitung des von Ihnen in der vorliegenden Form bedingt gestellten Antrags unweigerlich Rechte des Dritten beschnitten werden. Andererseits würden bei Bearbeitung in der im VIG vorgeschriebenen Form und der damit verbundenen Weitergabe Ihrer Daten Ihre Rechte nicht gewürdigt. Der Antrag kann somit nur weiter bearbeitet werden, wenn er bedingungslos, ohne Einschränkung gestellt wird, da unsere Behörde nicht verpflichtet ist, zur Gewährung des Rechts auf Informationszugang ihrerseits, gegen Rechte von Dritten zu verstoßen. Wir machen darauf aufmerksam, dass selbst eine zunächst ausbleibende Nachfrage des Lebensmittelunternehmers, im Rahmen der Anhörung, den Antragsteller nicht vor späteren Anfragen des Lebensmittelunternehmers nach den Daten des Antragstellers schützt. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten nicht uneingeschränkt zustimmen, können wir das Auskunftsverfahren nicht fortführen. Bitte teilen Sie uns bis spätestens 28.02.2019 schriftlich mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten und der Weitergabe Ihrer Daten uneingeschränkt zustimmen. Sollten wir bis zu dem genannten Zeitpunkt keine Nachricht von Ihnen erhalten, werden wir, ihr Einverständnis vorausgesetzt, Ihren Antrag als zurückgenommen betrachten und den Vorgang abschließen. Sofern Sie uns mitteilen, dass Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und der Weitergabe Ihrer Daten zustimmen, werden wir den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort gemäß 8 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem VIG für folgende Betriebe: ... [#36299] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem VIG für folgende Betriebe: ... [#36299]
Datum
27. Februar 2019 11:31
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Zudem bitte ich um folgende Informationen: - Auf welcher Grundlage wird mir nur eine 10-tägige Antwortzeit zugestanden (abgesehen davon, dass das Schreiben erst am 21.02.19 bei mir eintraf)? - Warum findet eine Anhörung der Betriebe statt, obwohl davon lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFGB Anhörung abgesehen werden kann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Anfragenr: 36299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Antrag auf Informationszugang nach dem VIG ... Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend § 7 des VIG möchten wir S…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem VIG ...
Datum
19. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend § 7 des VIG möchten wir Sie über die zu erwartenden Kosten Ihrer 6 Anfragen vorab informieren. Werden die Verfahren weiter durchgeführt, ist mit einer voraussichtlichen Gebühr von mindestens 1293,- € zu rechnen. Gemäß § 7 Abs. 1 weisen wir Sie darauf hin dass die Möglichkeit besteht, die Anträge zurück zu nehmen oder einzuschränken. Hinsichtlich Ihrer zusätzlichen Anfragen (Zusendung interner Anweisungen, Vorgaben usw.....) erhalten Sie gesonderte Nachricht.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem VIG für folgende Betriebe: ... [#36299] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem VIG für folgende Betriebe: ... [#36299]
Datum
20. März 2019 14:48
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen“ vom 14.01.2019 (#36299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in um sicher zu stellen, dass Sie unser Schreiben vom 19.03.2019 tatsächlich erhalten ha…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
552,8 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in um sicher zu stellen, dass Sie unser Schreiben vom 19.03.2019 tatsächlich erhalten haben, stellen wir Ihnen dieses nochmals in Kopie per Postzustellungsurkunde zu und bitten um Kenntnisname [sic].
<< Anfragesteller:in >>
AW: 31.412 Mi [#36299] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung. Ich gebe Ihren D…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 31.412 Mi [#36299]
Datum
28. März 2019 07:11
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung. Ich gebe Ihren Drohungen nach und reduziere hiermit die Anfrage auf folgende Betriebe, falls Sie dies mit einem Aufwand hinbekommen, der Kosten unterhalb von 1.000 € verursacht: Restaurant Istanbul H1, 14 68159 Mannheim Außerdem bitte ich um Zusendung der Aufschlüsselung, wie die in Ihrem Schreiben genannten Kosten entstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Aufgrund des Antrags vom 14.01.2019 er…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG).
Datum
16. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Aufgrund des Antrags vom 14.01.2019 ergeht folgender Bescheid: 1. Nach § 1, 2 und 5 in Verbindung mit § 6 des VIG wird dem Antrag auf Informationszugang stattgegeben. 2. Der Informationszugang wird nach Unanfechtbarkeit dieser Verfügung gewährt. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. BEGRÜNDUNG Mit Email vom 14.01.2019 wurde der Antrag auf Auskunft folgender Informationen zu dem oben genannten Betrieb gestellt: - Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden - Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, wird die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts beantragt Der Antrag entspricht den Anforderungen des § 4 VIG. Nach § 2 Abs.1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über 1. von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind 2. von einem Erzeugnis oder einem Verbraucherprodukt ausgehende Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern, 3. die Zusammensetzung von Erzeugnissen und Verbraucherprodukten, ihre Beschaffenheit, die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften einschließlich ihres Zusammenwirkens und ihrer Einwirkung auf den Körper, auch unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung, 4. die Kennzeichnung, die Herkunft, die Verwendung, das Herstellen und das Behandeln von Erzeugnissen und Verbraucherprodukten, 5. zugelassene Abweichungen von den in Nummer 1 genannten Rechtsvorschriften über die in den Nummern 3 und 4 genannten Merkmale oder Tätigkeiten, 6. die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren, 7. Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich der Auswertung dieser Tätigkeiten und Maßnahmen, sowie Statistiken über Verstöße gegen in § 39 Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches und § 26 Absatz 1 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes genannte Rechtsvorschriften, soweit sich die Verstöße auf Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte beziehen, (Informationen), die bei einer Stelle im Sinne des Absatzes 2 unabhängig von der Art ihrer Speicherung vorhanden sind. Der Anspruch nach Satz 1 besteht insoweit, als kein Ausschluss-, oder Beschränkungsgrund nach § 3 vorliegt. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher den Antrag dahingehend aus, dass Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen gewünscht werden. Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach § 3 VIG sind nicht bekannt. Es sind daher keine Hinderungsgründe erkennbar dem Antrag stattzugeben, weshalb der Informationszugang gem. § 5 Abs. 3 VIG nach Unanfechtbarkeit dieses Bescheideserfolgt. Nach §6 Abs. 3 VIG ist die Informationspflichtige Stelle nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu überprüfen, soweit es sich nicht um personenbezogene Daten handelt. Eine rechtliche Anhörung des Verantwortlichen des oben genannten Betriebs ist ergangen. Die Information zu wird gem. § 7 VIG kostenfrei erteilt. Im Rahmen des § 5 Abs. 2 VIG erhalten diesen Bescheid neben dem Antragsteller auch der Verantwortliche des oben genannten Betriebs. Als Bestandteil der Verfügung an den Verantwortlichen des oben genannten Betriebs ist die beabsichtigte Auskunftserteilung beigefügt. Die Rechtbehelfsbelehrung gilt für beide Verfahrensbeteiligten. Hinweis: Die VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informationen durch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung bzw. Weitergabe der Informationen erfolgt daher in eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform „Topf-Secret“ verbundene kontroverse Diskussion können wir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen Meinungsäußerungen über Dritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung und ist daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten liegt die rechtsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen bei den zuständigen Gerichten. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Stadt Mannheim, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Karl-Ludwig-Str. 28-30 Mannheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). [#36299] Sehr geehrteAntragsteller…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). [#36299]
Datum
21. Mai 2019 13:08
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen“ vom 14.01.2019 (#36299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). [#36299] Sehr geehrteAntragsteller…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). [#36299]
Datum
4. Juni 2019 15:32
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am 16. April 2019 schrieben Sie, dass meinem Antrag auf Informationszugang stattgegeben würde. Jedoch wurden mir die angefragten Informationen noch nicht zukommen gelassen. Ich bitte um zeitnahe Erledigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage "Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen" an Stadt Mannheim
Datum
12. Juni 2019
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/36299 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die gesetzliche Frist zur Beantwortung mittlerweile um mehrere Monate überschritten wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betri…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#36299]
Datum
12. Juni 2019 14:52
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen“ vom 14.01.2019 (#36299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ocrpdf_6109370bb20004654485836ca4c7c053_geschwaerzt.pdf
4,4 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betri…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen [#36299]
Datum
19. Juni 2019 08:05
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen“ vom 14.01.2019 (#36299) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 14. Januar 2019 stellte ich an die Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz e…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage "Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen"
Datum
19. Juni 2019
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in am 14. Januar 2019 stellte ich an die Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz eine Anfrage über die Herausgabe von Informationen bezüglich lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen für sechs Betriebe. Der Eingang dieser Anfrage wurde am 21. Januar 2019 bestätigt. Da mir am 19. März 2019 für die Auskunftserteilung Kosten i.H.v. mind. 1.293,- € angedroht wurden, reduzierte ich am 28. März 2019 die Anfrage auf den Betrieb: Restaurant Istanbul H1, 14 68159 Mannheim Die Gewährung der angefragten Informationen wurde mir darauf hin am 16. April 2019 bestätigt. Leider wurden mir seitdem die zugesagten Informationen aber nicht zur Verfügung gestellt. Auf Rückfragen per E-Mail wird nicht reagiert. Zudem wurde die Bitte um Aufschlüsselung der o.g. Kosten ignoriert. Deshalb wende ich mich nun an Sie, mit der Bitte zur Klärung der Sachverhalte, da mir ansonsten nur der Rechtsweg als nächster Schritt offen stehen würde, was aber sicherlich auch nicht in Ihrem Interesse sein wird. Meine bisherigen Kommunikationsversuche finden Sie im Anhang und unter https://fragdenstaat.de/a/36299 Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zeitnahe Bereitstellung der Informationen. Leider wurde dabei di…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage "Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen" [#36299]
Datum
21. Juni 2019 08:26
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zeitnahe Bereitstellung der Informationen. Leider wurde dabei die am 28. März 2019 angefragte Aufschlüsselung der entstehenden Kosten i.H.v. 1293,- € für die Zusendung von sechs Berichten nicht mitgesendet. Ich bitte um zeitnahe Nachreichung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36299 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Mannheim
Sehr geehrteAntragsteller/in die Auskunft für die Istanbul Gastro GmbH wurde Ihnen mit Schreiben vom 13.06.2019 e…
Von
Stadt Mannheim
Via
Briefpost
Betreff
AW: Kontrollbericht zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen
Datum
17. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in die Auskunft für die Istanbul Gastro GmbH wurde Ihnen mit Schreiben vom 13.06.2019 erteilt. Den Eingang haben Sie dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung am 21.06.2019 per Mail bestätigt. Insofern sehe ich diese Angelegenheit als erledigt an. Die Aufschlüsselung der Ihnen mit Schreiben vom 19.03.2019 übermittelten Gebührenkalkulation teilen wir Ihnen selbstverständlich auch gerne mit. Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Mannheim, die ich dieser Mail als Anhang beifüge. Nach Ziffer 5.3.8 wird der entstehende Aufwand je angefangener Viertelstunde als eine Zeiteinheit mit 15,40 € berechnet. Je Anfrage fallen 3,5 Arbeitsstunden also 14 Zeiteinheiten an, Sie hatten 6 Anfragen gestellt. Daraus ergibt sich folgende Berechnung: 14 Zeiteinheiten X 6 Anfragen X 15,40 € = 1 293,60 € Mit freundlichen Grüßen