Kontrollbericht zu Ledder, Lambrechtshagen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ledder
Ostsee-Park-Straße 3
18069 Lambrechtshagen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. September 2020
  • Frist
    19. Dezember 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ledder, Lambrechtshagen [#196910]
Datum
10. September 2020 12:12
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ledder Ostsee-Park-Straße 3 18069 Lambrechtshagen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196910/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag vom 10. September 2020 nach§ 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Betrieb „Fleischerei Ledde…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 10. September 2020 nach§ 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Betrieb „Fleischerei Ledder", Ostsee- Park-Str; 3 in 18069 Lambrechtshagen OT Sievershagen
Datum
4. November 2020
Status
Warte auf Antwort
bezüglich Ihres Antrags vom 10. September 2020 per E-Mail über . ,,frag-den-staat.de" zur Herausgabe von Informationen über die letzten beiden Betriebsprüfungen des im Betreff . genannten Betriebes erhalten Sie gemäß § 6 Abs. 1 VIG folgenden Grundbescheid 1. Ihrem Antrag wird insofern stattgegeben, dass Ihnen der Inhalt der. Kontrollberichte der letzten beiden Betriebsprüfungen mitgeteilt wird. 2. Der Zugang zu den nachgesuchten Informationen erfolgt durch schriftliche Mitteilung des Inhaltes der letzten Kontrollberichte an Ihre Postanschrift nach Ablauf einer Frist von 14 Tageri ab Zustellung des Bescheides an den beteiligten Dritten. · 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag vom 10. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Betrieb „Fleischere…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 10. September 2020 nach § 1 und 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Betrieb „Fleischerei Ledder GmbH", Ostsee-Park-Str. 3 in 18069 Lambrechtshagen OT Sievershagen Informationszugang ·
Datum
23. November 2020
Status
Warte auf Antwort
1. Die letzten beiden Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im oben genannten Imbiss fanden am 23.05.2018 und 27.09.2019 statt. 2. Bei der Kontrolle am 23.05.2018 wurden folgende lebensmittelrechtliche Abweichungen festgestellt: Hauptsitz Güstrow AmWall3-5 18273 Güstrow a. Baulich: Deckenplattenmängel im Vorbereitungsraum noch nicht abges,ellt b. Technisch, Arbeitshygiene, Betriebshygiene: Diverse Mängel aus der Kontrolle vom 17.04.2018 wurden noch nicht abgestellt. c. Produktkennzeichnung: Hinweisschild auf die Allergen- und , Zusatzstoffkennzeichnung ist nur am Fleischverkaufstresen für die Kunden einsehbar; die entsprechende Kenntlichmachung in den im Kassenbereich ausliegenden Flyern zum Mitnehmen fehlt. d. Eigenkontrolle: keine Gefahrenanalysen für selbst produzierte Erzeugnisse. e. · Schulung Personal:· Nachweise für · die Erstbelehrung ·von neu eingestellten Mitarbeiten gemäß § 43 Abs. 4 des Infektionsschutzgesetzes konnte nicht vorgelegt werden.

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AW: Ihr Antrag vom 10. September 2020 nach§ 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Betrieb „Fleischerei L…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag vom 10. September 2020 nach§ 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) zum Betrieb „Fleischerei Ledder", Ostsee- Park-Str; 3 in 18069 Lambrechtshagen OT Sievershagen [#196910]
Datum
19. Dezember 2020 21:25
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Ledder, Lambrechtshagen“ vom 10.09.2020 (#196910) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196910 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196910/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>