Kontrollbericht zu Legère, Freiburg im Breisgau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Légère
Niemensstraße 8
79098 Freiburg im Breisgau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Verstöße bei der Kontrolle am 17.01.2017:
1. Eine Grundreinigung in den Bereichen der Theke und in den Schränken ist erforderlich.
2. Der Frittierkorb in der Küche ist defekt.
3. Lebensmittelbehälter stehen am Boden im Keller
4. Reinigungsgeräte befinden sich am Boden im Keller
Maßnahmen: mündliche Belehrung

Verstöße bei der Kontrolle am 27.09.2018:
1. Mäusekötel auf dem Boden im Bereich der Theke und im Bereich
des Eingangs zur Küche.
2. Die Silikonfuge war in den Bereichen der Spülbecken an der Theke
beschädigt.
3. Der Tisch hinter dem Ofen war verunreinigt.
Maßnahmen: mündliche Belehrung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Legère, Freiburg im Breisgau [#141101]
Datum
12. Mai 2019 12:15
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Légère Niemensstraße 8 79098 Freiburg im Breisgau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer VIG Anfrage vom 10.05.2…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Sehr geehrteAntragsteller/in
Datum
13. Mai 2019 09:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer VIG Anfrage vom 10.05.2019. Wir werden Ihnen auf dem Postweg antworten. Bis dahin bitten wir noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
<< Anfragesteller:in >>
AW: Cafe Legere [#141101] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 13.05.2019. Sie schein…
An Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Cafe Legere [#141101]
Datum
17. Mai 2019 18:24
An
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 13.05.2019. Sie scheinen diese auf frühere Anfragetexte der Aktion "Topf Secret" zu stützen. Meine vorliegende Anfrage hat einen anderen Text. Denn anders als von Ihnen behauptet, habe ich der Datenweitergabe nicht widersprochen. Ich habe Sie lediglich darauf hingewiesen, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit meiner Frage zu Ziffer 1 meine ich nicht nur die durchgeführten Routinekontrollen, sondern insbesondere auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Denn im Endeffekt möchte ich zum einen wissen, ob der Betrieb regelmäßig überprüft wurde, und zum anderen ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich die für mich relevanten Betriebe durch einzelne Anfragen ab. Ich habe Sie um Antwort auf elektronischem Wege gebeten. Davon dürfen Sie nach § 6 Abs. 1 S. 2 VIG nur aus wichtigem Grund abweichen. Sie möchten nun "aus Datenschutzgründen" ausschließlich per Briefpost antworten. Das finde ich schade, denn dadurch entstehen negative Auswirkungen auf die Umwelt und es werden unnötige Kosten für die Steuerzahler produziert. Die von Ihnen behaupteten Datenschutzgründe kann ich nicht erkennen. Schließlich meldete ich mich selbst per E-Mail bei Ihnen, habe also kein Problem mit den Risiken der elektronischen Kommunikation. Selbiges gilt für Ihre Behördenmitarbeiter, denn Sie eröffnen eine elektropostalische Kontaktmöglichkeit. Auf die Herausgabe der angefragten Daten hat ohnehin jedermann einen Anspruch, so dass ich auch kein schutzwürdiges Interesse des Lebensmittelunternehmers erkennen kann. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, doch per E-Mail zu antworten, oder mir anderenfalls den wichtigen Grund zu erläutern, auf den Sie sich stützen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141101 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 13.05.2019 teilen wir Ihnen mit, dass sich die Bea…
geschwärzt
406,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 13.05.2019 teilen wir Ihnen mit, dass sich die Bearbeitung noch etwas hinziehen kann, weil verwaltungsrechtliche Einsprüche vorliegen. Wir möchten Sie deshalb noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungsgericht Freiburg
Beschluss Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Informationsweitergabe nach dem VIG wird abgelehnt.
Von
Verwaltungsgericht Freiburg
Via
Briefpost
Betreff
Beschluss
Datum
20. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen eine Informationsweitergabe nach dem VIG wird abgelehnt.
Verwaltungsgericht Freiburg
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20.08.2019 ist seit dem 14.09.2019 rechtskräftig.
Von
Verwaltungsgericht Freiburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. September 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
340,9 KB
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20.08.2019 ist seit dem 14.09.2019 rechtskräftig.
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Bescheid Die von Ihnen gewünschten Ergebnisse zu den Betriebskontrollen der Gaststätte „Légère“ am 17.01.2017 und …
Die von Ihnen gewünschten Ergebnisse zu den Betriebskontrollen der Gaststätte „Légère“ am 17.01.2017 und am 27.09.2018 werden wir Ihnen nach Abschluss der Verwaltungsmaßnahmen schriftlich mitteilen.

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Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Freiburg im Breisgau - Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20191029-legere_geschwaerzt.pdf
855,6 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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