Kontrollbericht zu Lemon Augsburg, Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lemon Augsburg
Zollernstraße 44
86154 Augsburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lemon Augsburg, Augsburg [#39208]
Datum
14. Januar 2019 22:25
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lemon Augsburg Zollernstraße 44 86154 Augsburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Auf Nachfrage des Lebensmittelunterne…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lemon Augsburg, Augsburg [#39208]
Datum
21. Januar 2019 15:25
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

wir bestätigen hiermit den Zugang Ihres nachfolgenden Antrags nach dem VIG. Auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers müssen wir diesem gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) mitteilen. Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Wir fordern Sie daher dazu auf, den von Ihnen vorgetragenen Widerspruch ("Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO.") zurückzunehmen. Sofern uns eine entsprechende Erklärung Ihrerseits nicht bis zum 05.02.2019 zugeht, betrachten wir Ihren Antrag als zurückgenommen. Falls Sie Ihren Widerspruch nach DSGVO zurücknehmen, ist zur weiteren Bearbeitung die Anhörung des Betriebs gemäß Art. 28 BayVwVfG erforderlich. Die gesetzliche Frist zur Verbescheidung Ihres VIG-Antrags verlängert sich damit auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2, Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingeht, kann diese Frist womöglich nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die etwaige Information erhalten Sie aus verwaltungs- und haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich deute Art. 28 BayVwVfG Satz 1 so, dass die Daten nur weitergegeben werden…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lemon Augsburg, Augsburg [#39208]
Datum
23. Januar 2019 02:14
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich deute Art. 28 BayVwVfG Satz 1 so, dass die Daten nur weitergegeben werden müssen, sobald der Betrieb danach fragt. Zudem enthält das Gesetz in Absatz 2 noch den Punkt "Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn sie nach den Umständen des Einzelfalls nicht geboten ist, insbesondere wenn... von den tatsächlichen Angaben eines Beteiligten, die dieser in einem Antrag oder einer Erklärung gemacht hat, nicht zu seinen Ungunsten abgewichen werden soll...". Da dem Betrieb meine Daten vorliegen kann sich das Weitergeben meiner Daten daher durchaus zu meinen Ungunsten entwickeln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 39208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in die Behörde hat gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelu…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lemon Augsburg, Augsburg [#39208]
Datum
23. Januar 2019 09:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Behörde hat gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Eine Bearbeitung Ihres Antrags nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG ist also nur möglich, wenn Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihrer Daten zurücknehmen. Richtig ist Ihre Annahme, dass die Daten nur für den Fall weitergegeben werden, dass der Lebensmittelunternehmer diese auch anfragt, jedoch beziehen Sie sich mit Art. 28 BayVwVfG auf die falsche Rechtsquelle. Ihre weitergehende Deutung des Art. 28 BayVwVfG ist für mich nicht nachvollziehbar, da die Anhörung sich nicht an Sie, sondern an den betroffenen Lebensmittelunternehmer richtet. Durch die beabsichtigte Einstellung der Informationen auf einer öffentlichen, für jedermann einsehbaren Plattform wird deutlich in die grundgesetzlich geschützten Rechte des Lebensmittelunternehmers eingegriffen. Die rechtsstaatlichen Grundsätze sehen für belastende Verwaltungsmaßnahmen eine Anhörung des Betroffenen vor, weshalb von ihr nicht abgesehen werden kann. Ich möchte Sie also noch einmal bitten, sofern Sie weiterhin Interesse an einer Informationsgewährung haben, den von Ihnen vorgetragenen Widerspruch bis zum 05.02.2019 zurückzunehmen, andernfalls ist eine Bearbeitung Ihres Antrages nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> > Richtig ist Ihre Annahme, dass die Daten nur für den Fall weitergegeben …
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lemon Augsburg, Augsburg [#39208]
Datum
23. Januar 2019 13:58
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> > Richtig ist Ihre Annahme, dass die Daten nur für den Fall weitergegeben werden, dass der Lebensmittelunternehmer diese auch anfragt, ... Wenn der betroffene Lebensmittelunternehmer diese anfragt, kann ich ja immer noch entweder die Anfrage oder eben den Widerspruch zurückziehen, aber so wie ich das sehe wurde dieser ja noch nicht kontaktiert, richtig? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 39208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Bearbeitung Ihres Antrages ist nur möglich, wenn Sie Ihren Widerspruch, personen…
Von
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lemon Augsburg, Augsburg [#39208]
Datum
24. Januar 2019 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Bearbeitung Ihres Antrages ist nur möglich, wenn Sie Ihren Widerspruch, personenbezogene Daten nicht an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, weitergeben zu wollen, zurücknehmen. Dementsprechend haben wir den betroffenen Lebensmittelunternehmer noch nicht kontaktiert. Da wir gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen haben besteht kein Widerspruchsrecht des Antragstellers gemäß Art. 21 DSGVO. Sollten Sie Ihren Antrag auf Informationsgewährung also aufrechterhalten wollen müssen Sie Ihren Widerspruch zur Weitergabe Ihrer Daten zurückzunehmen, in diesem Fall werden wir mit der Anhörung des Lebensmittelunternehmers nach Art. 28 BayVwVfG beginnen. Sollten Sie jedoch auf Ihrem Widerspruch bestehen kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden. Des Weiteren bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass Sie über eine Anfrage Ihrer Daten durch den Lebensmittelunternehmer nicht gesondert informiert werden. Somit kann, sollten Sie sich dafür entscheiden den Antrag aufrechterhalten zu wollen, nicht garantiert werden, dass Ihre Daten nicht an den betroffenen Lebensmittelunternehmer weitergeleitet werden. Ich bitte Sie deshalb nochmals sich klar dazu zu äußern ob Sie Ihren Widerspruch zur Weitergabe Ihrer Daten zurücknehmen möchten oder nicht. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> Dann ziehe ich meine Anfrage hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antrags…
An Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lemon Augsburg, Augsburg [#39208]
Datum
24. Januar 2019 12:32
An
Stadt Augsburg - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Dann ziehe ich meine Anfrage hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 39208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>