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Kontrollbericht zu Lerchenhof, Gechingen

Anfrage an: Landratsamt Calw

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lerchenhof
Lerchenhof 1
75391 Gechingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Planmäßige Routinekontrolle durch LRA Calw am 04.04.2018
Status: Kein Verstoß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Calw Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lerchenhof, Gechingen [#47556]
Datum
21. Januar 2019 21:15
An
Landratsamt Calw
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lerchenhof Lerchenhof 1 75391 Gechingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Calw
Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie…
Von
Landratsamt Calw
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Lerchenhof, Gechingen [#47556]
Datum
22. Januar 2019 17:08
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.01.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Calw
Verbraucheranfrage nach dem VIG, Ihre Anfrage vom 21.1.19 ... auf Ihren o.g. Antrag ergeht folgende Entscheidung: …
Von
Landratsamt Calw
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucheranfrage nach dem VIG, Ihre Anfrage vom 21.1.19
Datum
15. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
... auf Ihren o.g. Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag auf Erteilung einer Auskunftsgewährung nach § 2 VIG wird stattgegeben. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. 3. Das Verfahren ist abgeschlossen. ... Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet: ... LRA Calw Betrieb Gartenwirtschaft Lerchenhof, Lerchenhof 1, 75391 Gechingen Besuch am 04.04.2018 Kontrolle: planmäßige Routinekontrolle Status: Kein Verstoß Hinweis: Durch Ihre Anfrage nach dem VIG, haben Sie das Verwaltungsverfahren eröffnet. In diesem Verwaltungsverfahren sind Si nach § 13 LVwVfG Beteiligt. Eine Dritte Person, die nicht im Verfahren beteiligt ist, hat in diesem Verwaltungsverfahren keinen Anspruch auf interne Auskünfte oder Akteneinsicht. Sollten Sie dennoch gewillt sein, den Inhalt des Ihnen zustehenden Berichts, auf privaten oder anderen Internetplattformen zu veröffentlichen, tragen Sie das Risiko hinsichtlich eventueller Ansprüche vom Betreiber. Dieses Handels unterliegt dem Zivilrecht. Zivilrechtliche Verfahren unterliegen nicht dem Verwaltungsrecht. Der Lebensmittelunternehmer wurde heute gemäß § 5 Abs. 2 VIG über die Entscheidung Ihres Antrags informiert. ...
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