Kontrollbericht zu Lidl, Cottbus

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lidl
Sielower Landstraße 21
03044 Cottbus

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lidl, Cottbus [#254543]
Datum
22. Juli 2022 21:11
An
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lidl Sielower Landstraße 21 03044 Cottbus 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254543/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Sie wird un…
Von
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lidl, Cottbus [#254543]
Datum
25. Juli 2022 10:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Sie wird unter dem AZ 39.0/2-17-01/22-12 bearbeitet. Zur Sicherstellung eines reibungslosen Bearbeitens Ihrer Anfrage sind Ihre vollständige Anschrift und ein Nachweis Ihrer Identität zwingend notwendig. Wir bitten Sie zur Sicherstellung Ihrer Identität um die Bestätigung, dass es sich bei Ihnen um eine natürliche Person handelt. Bitte nennen Sie uns Ihre vollständige Anschrift, auch PLZ und Ort. In Ihrem Antrag ist Ihre Anschrift nicht komplett. Eine Entscheidung zu Ihrem Antrag erfolgt generell auf dem Postweg. Der Bescheid wird in Ihrem Fall kostenfrei bearbeitet. Der betroffene Betrieb wird als beteiligter Dritter angehört. Bitte beachten Sie das die der Frist. (§ 5 Abs. 2 VIG). Sie verlängert sich mindestens um einen weiteren Monat. Sollten wir bis spätestens 29.07.2022 keine entsprechende Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie den Antrag nicht weiter verfolgen möchten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse ist im Anhang. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in &…
An Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lidl, Cottbus [#254543]
Datum
25. Juli 2022 15:32
An
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Adresse ist im Anhang. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254543/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Landkreis Spree-Neiße * Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Amtliche Lebensmittelü…
Von
Veterinär-und Lebensmittelüberwachung Cottbus
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lidl, Cottbus [#254543]
Datum
29. August 2022 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Landkreis Spree-Neiße * Fachbereich Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag vom 22.07.2022, Nr. #254543 nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hier: Rückinformation zu Ihrem Antrag Sehr << Antragsteller:in >> am 25.07.2022 erhielten wir Ihren auf das VIG gestützten Antrag vom 22.07.2022. Sie beantragten die Zusendung von Informationen zu lebensmittelrechtlichen Prüfungen zum Betrieb LIDL in der Sielower Landstr. 21 in 03044 Cottbus. Der Antrag auf Informationsgewährung nach dem VIG setzt voraus, dass das VIG mit seinem gesamten Regelungsinhalt rechtskonform durch die bearbeitende Behörde angewendet werden kann. Darüber hinaus hat die Behörde eine missbräuchliche Antragstellung bzgl. § 4 Abs. 4 VIG zu prüfen. Gemäß § 4 Abs. 1 VIG soll ein Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Diese Maßgabe ist bei Ihrem o. g. Antrag nicht erfüllt. Eine vollständige Anschrift ist nicht angegeben. Deshalb erhielten Sie noch am gleichen Tag eine Bestätigung des Posteingangs über das Portal „fragdenstaat“ (AZ: 39.0/2-17-01/22-12) und wir baten um Rückmeldung zu Ihrer Identität und einer vollständigen Adresse bis zum 29.07.2022. Es wird darauf hingewiesen, dass Ihre Anonymität als Antragsteller nicht sichergestellt werden kann, da nach § 4 Abs. 2 Satz 4 VIG die bearbeitende Behörde dem betreffenden Unternehmen auf dessen Nachfrage zu jedem Zeitpunkt im Verlauf der Bearbeitung Namen und Anschrift des Antragstellers offenlegen muss. Auf Nachforschungen zu Angaben Ihrer Anschrift wurde Einsicht ins Portal „fragdenstaat“ genommen, aus dem hervorgeht, dass Sie uns am 25.07.2022 geantwortet haben. Die Angaben im Portal sind aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt und deshalb für uns nicht einseh- oder übernehmbar. Diese Ihre Antwort ist bei uns leider nicht eingegangen, so dass zum gegenwärtigen Stand eine endgültige Bearbeitung Ihres Antrages nach VIG nicht erfolgen kann. Bitte betrachten Sie diese Information als abschließend. Es bleibt Ihnen unbenommen, Ihre Angaben zu prüfen und sich im Bedarfsfall in dieser Angelegenheit nochmals direkt an die unten stehende Behörde zu wenden. Beachten Sie dazu unten stehenden Hinweis. Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. Sachgebiet Lebensmittelüberwachung des FB 83/39 im LK SPN, Außenstelle Cottbus, K.-Marx-Str. 67 in 03044 Cottbus Hinweis: Der Landkreis Spree-Neiße nimmt seit 01.04.2013 gemäß der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Landkreis Spree-Neiße und der Stadt Cottbus vom 31.01.2013, veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg vom 06.03.2013, Nr. 9, S. 501, die Aufgaben auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen Produktion und Förderung, des Tierschutzes, der Lebensmittel-, Futtermittel- und Handelsklassenüberwachung, der Tierseuchenbekämpfung und der Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln auch für die Stadt Cottbus wahr. ______________________________________________________________________________________________________________________________