Kontrollbericht zu Lidl, Ketzin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lidl
Nauener Straße 9
14669 Ketzin/Havel

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lidl, Ketzin [#236336]
Datum
27. Dezember 2021 22:40
An
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lidl Nauener Straße 9 14669 Ketzin/Havel 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236336/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Anspruch nach VIG - Antrag wird abgelehnt BESCHEID 1. Der Antrag wird abgelehnt. 1. Für diesen Bescheid werden k…
Von
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Anspruch nach VIG - Antrag wird abgelehnt
Datum
31. Januar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,4 MB
BESCHEID 1. Der Antrag wird abgelehnt. 1. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben. Begründung I. Mit Datum vom 27.12.2021 beantragten. Sie per Email die Ubersendung der letzten beiden ‘Kontrollberichte fur den Betrieb Lidl Vertriebs-GmbH & Co. KG, Nauener Strabe 9 in 14669 Ketzin/Havel nach VIG. Die Priifung der zur Verftigung stehenden Unterlagen zu diesem Betrieb hat keineriei VerstéRe gegen Rechtsvorschriften in den letzten 5 Jahren ergeben. ll. Fur die Entscheidung Uber Ihren formgerechten Antrag nach §§ 4 Abs. 1 Satz 2, 3 VIG bin ich die zur Entscheidung zustandige Behérde, §§ 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 VIGi.V.m. § 3 der Verordnung Uber die Zustandigkeiten nach dem Lebens- und Futtermittelgesetzbuch, dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften (LFGBZFV). Ihren Antrag muss ich ablehnen, da es schon an den Tatbestandvoraussetzungen fiir den Anspruch fehit. Nach § 2 VIG hat jeder Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten soweit von den zustdndigen Stellen nicht zulassige Abweichungen von rechtlichen Anforderungen festgestellt worden sind. Bei dem von Ihnen angegebenen Betrieb gab es in der jiingeren Vergangenheit keine solche VerstéRe, sodass Ihr Antrag abzulehnen war.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anspruch nach VIG - Antrag wird abgelehnt [#236336] Sehr geehrte Damen und Herren, teilen Sie mir bitte mit, …
An Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anspruch nach VIG - Antrag wird abgelehnt [#236336]
Datum
3. Februar 2022 15:50
An
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, teilen Sie mir bitte mit, wie viele lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im angefragten Betrieb in den letzen 2 Jahren stattgefunden haben. <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236336/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ihre VIG-Anfrage (236336) Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 03.02.2022 (Anfragenummer: 2363…
Von
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre VIG-Anfrage (236336)
Datum
28. April 2022 13:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 03.02.2022 (Anfragenummer: 236336) teile ich Ihnen mit, dass in den letzten zwei Jahren insgesamt zwei planmäßige Routinekontrollen in dem angefragten Betrieb stattgefunden haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre VIG-Anfrage (236336) [#236336] Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> vielen Dank …
An Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre VIG-Anfrage (236336) [#236336]
Datum
28. April 2022 13:41
An
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Können Sie für die Antragszeit auch die Prüftermine benennen? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236336/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
AW: Ihre VIG-Anfrage (236336) [#236336] Sehr Antragsteller/in die zwei planmäßigen Routinekontrollen der letzten …
Von
Landkreis Havelland - Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Ihre VIG-Anfrage (236336) [#236336]
Datum
28. April 2022 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die zwei planmäßigen Routinekontrollen der letzten zwei Jahre fanden in dem angefragten Betrieb an folgenden Terminen statt: 08.10.2020 18.11.2021 Mit freundlichen Grüßen