Kontrollbericht zu Lidl, Reutlingen

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Lidl
Emil-Adolff-Straße 15
72760 Reutlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Bei den Kontrollen vom 26.01.2016, 13.06.2016, 13.03.2017, 05.19.2017, 16.04.2018, 08.10.2018, 20.03.2019, 07.06.2019, 16.09.2019 wurden keine Verstöße festgestellt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. September 2019
  • Frist
    29. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lidl, Reutlingen [#167246]
Datum
25. September 2019 00:17
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Lidl Emil-Adolff-Straße 15 72760 Reutlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Bescheid 1. Wir gewähren die von Ihnen beantragte Auskunft. 2. Der Informationszugang über Akteneinsicht im Amt Hi…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
5. November 2019
Status
Warte auf Antwort
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragte Auskunft. 2. Der Informationszugang über Akteneinsicht im Amt Hierfür können wir Ihnen zwei Termine zur Auswahl anbieten: 26.11.2019 oder der 03.12.2019 Sollten Sie an den oben genannten Terminen verhindert sein, vereinbaren wir mit Ihnen gerne telefonisch einen neuen Termin. Um eine Rückmeldung bis zum 20.11.2019 wird gebeten. 3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid 24/2-5470-ha [#167246] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Entscheidung vom 05.11.2019…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid 24/2-5470-ha [#167246]
Datum
19. November 2019 17:40
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Entscheidung vom 05.11.2019. Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst so kurz vor Fristablauf melde. Ich kann leider an keinem der beiden von Ihnen vorgeschlagenen Termine Einsicht in die Kontrollberichte in Reutlingen nehmen. In der Begründung für Ihre Entscheidung sehe ich unzulässige Erwägungsgründe die an sich keinen Bestand haben können. Zu Ihren einzelnen Argumenten: - Systematische Abfrage sämtlicher Betriebe im Stadtkern Reutlingen: Dass ich Informationen zu einigen Betrieben im Stadtkern Reutlingens angefragt habe dient mir dazu, bei meinem nächsten Besuch dort eine informierte Kaufentscheidung treffen zu können. Da ich in Reutlingen mehrmals im Jahr für mehrere Tage zu Besuch bin und dort gerne verschiedene Lebensmittelbetriebe aufsuche, habe ich als Verbraucherin ein Interesse über meine verschiedenen Möglichkeiten informiert zu sein. - Kein regionaler Bezug ersichtlich: Wie sich mein Bezug zur Stadt Reutlingen darstellt, habe ich schon im ersten Spiegelstrich dargelegt. Zudem kann allein am Wohnort nicht festgestellt werden, zu welcher Region ein Bezug besteht. - Hochladen der Dokumente ins Internet: Wie ich mit den von Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumenten weiter verfahre, steht, wie Sie in einigen Ihrer Bescheide geschrieben haben, in meiner Verantwortung. Ich möchte, dass auch andere Verbraucher eine fundierte Kaufentscheidung treffen und sich über dieses Portal informieren können. Aus einigen Gesprächen über Topf Secret weiß ich, dass bei vielen Menschen ein Interesse an den Ergebnissen der Hygienekontrollen besteht und deshalb möchte ich, dass alle von den Informationen profitieren können. Ganz abgesehen von meiner Stellungnahme zu Ihren Entscheidungsgründen, muss klargestellt werden, dass das VIG für jedermann das Recht bereit stellt, Anfragen nach dem VIG zu stellen. Ein besonderes Interesse, regionale Verbundenheit oder mengenmäßige Anfragenbeschränkung sieht das VIG meines Erachtens nach nicht vor. Daher bitte ich Sie, den Bescheid abzuwandeln, und mit die Berichte per Post oder E-Mail zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167246 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Es steht Ihnen frei gegen die ergangene Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einzulegen.
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Es steht Ihnen frei gegen die ergangene Entscheidung innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch einzulegen.

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Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Akteneinsicht Die bei der Akteneinsicht im Amt angefertigten Fotos befinden sich im Anhang.
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsicht
Datum
24. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,6 MB
Die bei der Akteneinsicht im Amt angefertigten Fotos befinden sich im Anhang.

Dokumente