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Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg

Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfung von
Lieblingsplatz
Osakaallee 8
20457 Hamburg

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. September 2018
  • Frist
    26. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg [#33713]
Datum
24. September 2018 16:30
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfung von Lieblingsplatz Osakaallee 8 20457 Hamburg
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere den Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg“ vom …
An Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg [#33713]
Datum
29. Oktober 2018 11:05
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg“ vom 24.09.2018 (#33713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 29.10.18 wurde vom Gesundheitsamt an uns weitergeleitet. Da wir le…
Von
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg [#33713]
Datum
30. Oktober 2018 13:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 29.10.18 wurde vom Gesundheitsamt an uns weitergeleitet. Da wir leider nicht wissen, um welche Angelegenheit es sich handelt, bitte wir Sie freundlichst um Übersendung Ihrer Ursprungsmail vom 24.09.2018 , damit wir diese ggf. an das zuständige Amt oder den zuständigen Ansprechpartner zur Beantwortung weiterleiten können. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> es handelt sich um meinen VIG-Antrag zum Restaurant "Lieblingsplatz"…
An Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg [#33713]
Datum
5. November 2018 16:40
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> es handelt sich um meinen VIG-Antrag zum Restaurant "Lieblingsplatz", den ich am 24. September 2019 an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> gestellt habe. Ich kopiere Ihnen den Antrag nochmal in diese Nachricht, siehe unten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Den letzten, aktuellen Kontrollbericht der lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfung von: Lieblingsplatz Osakaallee 8 20457 Hamburg Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere den Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg“ vom …
An Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg [#33713]
Datum
12. November 2018 10:33
An
Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg“ vom 24.09.2018 (#33713) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33713 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag „Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg“ ist am 05.11.2018 hier einge…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg [#33713]
Datum
12. November 2018 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag „Kontrollbericht zu Lieblingsplatz, Hamburg“ ist am 05.11.2018 hier eingegangen und an unserer stellvertretende Abteilungsleitung weitergeleitet worden. Ich habe Ihren Antrag heute erst erhalten. Was aus Ihrem am 24.09.2018 beim Gesundheitsamt Hamburg-Mitte gestellten Antrag geworden ist, kann leider von hiesiger Seite nicht geklärt werden. Bezüglich Ihres hier am 05.11.2018 gestellten Antrages kann ich Ihnen mitteilen, dass dieser nicht durch das Verbraucherinformationsgesetz (oder das Informationsfreiheitsgesetz oder Transparenzgesetz) abgedeckt ist. Eine generelle Übersendung unserer Untersuchungen / Kontrollen oder Informationen zu einem Thema ist durch keines der genannten Gesetze abgedeckt. Bitte stellen Sie konkrete Fragen, die ich Ihnen dann gerne nach den Vorgaben eines der o. g. Gesetze gerne beantworte. Mit freundlichem Gruß
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.