Kontrollbericht zu Lila Bäcker, Löcknitz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lila Bäcker
Chausseestraße 90
17321 Löcknitz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Patrick Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lila Bäcker, Löcknitz…
An Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Patrick Müller
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lila Bäcker, Löcknitz [#132696]
Datum
7. Juni 2019 08:01
An
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lila Bäcker, Löcknitz“ vom 23.04.2019 (#132696) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Patrick Müller Anfragenr: 132696 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Patrick Müller foodwatch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
lila-backer_geschwaerzt.pdf
1,5 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Patrick Müller
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Patrick Müller
Betreff
Kontrollbericht zu Lila Bäcker, Löcknitz [#132696]
Datum
29. Juli 2019 11:14
An
Landkreis Vorpommern-Greifswald - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lila Bäcker Chausseestraße 90 17321 Löcknitz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Patrick Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Patrick Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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