Kontrollbericht zu Limericks, Paderborn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Limericks
Marienstraße 2
33098 Paderborn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2023
  • Frist
    22. Februar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Limericks, Paderborn [#268203]
Datum
20. Januar 2023 11:48
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Limericks Marienstraße 2 33098 Paderborn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268203/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 20.01…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203
Datum
20. Januar 2023 12:46
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 20.01.2023 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist aufgrund der Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Betriebes, auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 S. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich zu bescheiden habe. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung Ihrer Anfrage eingehalten werden kann. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Anschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beauftragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu versenden.
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Limericks Kontrollberichte 2015 und 2019 es gab einige Mängel
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Limericks Kontrollberichte 2015 und 2019
Datum
20. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 [#268203]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Ko…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 [#268203]
Datum
22. Februar 2023 07:43
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Limericks, Paderborn“ vom 20.01.2023 (#[geschwärzt]) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
AW: AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 [#268203]
Sehr [geschwärzt], ich verweise auf die E-Mail m…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 [#268203]
Datum
22. Februar 2023 08:07
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr [geschwärzt], ich verweise auf die E-Mail meiner Kollegin [geschwärzt] vom 20.01.2023, in welcher sie Ihnen mitgeteilt hat, dass sich die Bearbeitungsfrist aufgrund der Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Betriebes, auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 S. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)).
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 [#268203] Guten Tag, der betroffene Betrieb hat in diesem Zu…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 [#268203]
Datum
22. Februar 2023 08:14
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der betroffene Betrieb hat in diesem Zusammenhang jedoch gar keine Erlaubnis auf die Veröffentlichung dieser Daten Einfluss zu nehmen. Es steht ihm nicht zu diese Informationsherausgabe in irgendeiner Form zu behindern oder gar zu verweigern. Somit ist diese Anhörung schlicht nicht von Nöten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 268203 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
AW: AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 [#268203] Sehr << Antragsteller:in >> entgegen…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 [#268203]
Datum
22. Februar 2023 09:50
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> entgegen Ihrer Aussage ist die Anhörung gem. § 28 VwVfG nicht entbehrlich. Der Verwaltungsakt, in diesem Fall die Herausgabe der Kontrollberichte, greift in die Rechte des Betriebes ein. Ausschluss- und Beschränkungsgründe auf einen Informationsanspruch nach § 2 VIG sind in § 3 VIG aufgeführt. Es ist somit nicht per se ausgeschlossen, dass der Betreiber Gründe vorbringen kann, die gegen Ihren Informationsanspruch sprechen. Folglich ist er gem. § 28 VwVfG vor Erlass des Verwaltungsakts anzuhören.
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 [#268203] Guten Tag, dies ist insoweit unrichtig, als dass d…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 [#268203]
Datum
1. März 2023 14:07
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, dies ist insoweit unrichtig, als dass die Antwort im öffentlichen Interesse steht. Somit ist VwVfG § 28 Abs. 3 einschlägig. Weiterhin wurden bei Zurückhaltung durch Organisationen wie "Frag-den-Staat" derartige Bemühungen hinlängliche ausgeklagt und somit dürfte es hier keine Zweifel mehr daran geben, dass diese Unterlagen einsehbar sind. Immerhin hat die Erstellung ja auch der Bürger bezahlt, weshalb sie ihm auch gehören. Es ist doch logisch, dass jeder negativ-Bericht in Bezug auf eine Gastronomie immer vom Betreiber zurückgehalten werden soll. Damit wäre das ganze Gesetz leicht auszuhebeln. Es steht jedoch im öffentlichen Interesse zu erfahren, ob ein Betrieb sauber oder unsauber geführt wird. Im § 3 VIG finden sich eben keine auch nur abstrakt denbaren Begründungen, warum hier einer Herausgabe von Kontrollberichten des Gesundheitsamtes nicht zugestimmt werden könnten. Die Verzögerung unter Heranziehung von abstrakt wirkenden Hemmnissen dürfte als grob rechtsmissbräuchlich einzustufen sein! Ich bitte daher um umgehende Herausgabe der Unterlagen. Anfragenr: 268203 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268203/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
AW: AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 [#268203] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Da…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: AW_Kontrollberichte zu Limericks_Paderborn_268203 [#268203]
Datum
2. März 2023 09:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Anfrage wird schnellstmöglich bearbeitet.