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Kontrollbericht zu Lindgart Hotel, Minden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lindgart Hotel
Lindenstraße 52
32423 Minden

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lindgart Hotel, Minden [#52573]
Datum
28. Januar 2019 12:56
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lindgart Hotel Lindenstraße 52 32423 Minden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
VIG-Anfrage Guten Tag <Information-entfernt> <Information-entfernt> Ihre Anfrage ist bei uns eingegang…

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Guten Tag <Information-entfernt> <Information-entfernt> Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Ich weise Sie darauf<Information-entfernt> hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen<Information-entfernt> Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des<Information-entfernt> Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)).<Information-entfernt> Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen<Information-entfernt> werden geprüft und beschieden. Vor diesem Hintergrund ist noch<Information-entfernt> nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur<Information-entfernt> Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.<Information-entfernt> Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage<Information-entfernt> ab.<Information-entfernt> Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass<Information-entfernt> wir uns vorbehalten, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem<Information-entfernt> Postweg zu übersenden.<Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

<< Anfragesteller:in >>
AW: [#52573] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht mit dem Zeichen 39 12 00 / 2148 vom 04…
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#52573]
Datum
7. Februar 2019 15:55
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht mit dem Zeichen 39 12 00 / 2148 vom 04.02.2019. Ich halte meinen Antrag trotz der vom Betrieb angeforderten Datenweitergabe aufrecht. Meine Privatadresse ist . Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 52573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#52573] Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann h…
An Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#52573]
Datum
20. März 2020 13:12
An
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben, seit meiner letzten Anfrage am 28. Januar 2019, lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lindgart Hotel Lindenstraße 52 32423 Minden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 52573 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/52573 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihre Anfrage nach dem VIG Sehr <Information-entfernt> mit Schreiben vom 14.03.2019 wurden Ihnen die letzten…
Von
Kreis Minden-Lübbecke - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG
Datum
26. März 2020 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> mit Schreiben vom 14.03.2019 wurden Ihnen die letzten beiden Kontrollberichte zum u.a. Betrieb übersandt. Eine weitere Kontrolle hat bisher nicht stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.