Kontrollbericht zu Ling Bao, Brühl

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ling Bao
Berggeiststraße 31-41
50321 Brühl

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. November 2020
  • Frist
    13. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Ling Bao, Brühl [#203156]
Datum
7. November 2020 20:36
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ling Bao Berggeiststraße 31-41 50321 Brühl 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203156/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages nach VIG. Da der Unternehmer über Ihren VI…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Ling Bao, Brühl [#203156]
Datum
9. November 2020 11:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages nach VIG. Da der Unternehmer über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Der Betrieb kann gegen eine geplante Informationsgewährung den Rechtsweg beschreiten. In diesem Fall kann die Information erst nach Rechtskraft der zustimmenden Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 09.11.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 09.11.2020
Datum
13. Januar 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in […] In dem Betrieb Hotel Ling Bao im Phantasialand haben am 21.11.2019 und 27.11.2017 die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen stattgefunden. Beanstandungen zur lebensmittelrechtlichen Prüfung vom 21.11.2019 entnehmen Sie bitte dem beigefügten Kontrollbericht. Die lebensmittelrechtliche Prüfung vom 27.11.2017 war ohne Beanstandungen. […] Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 09.11.2020 [#203156] Az.: 39.55.80-BM…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 09.11.2020 [#203156]
Datum
14. Januar 2021 22:29
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 39.55.80-BM-0013479H Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Antwort vom 13.01.2021 auf meinen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz zu dem Betrieb Hotel Ling Bao im Phantasialand. Ergänzend bitte ich um Auskunft, ob im Rahmen dieser Auskunft meine personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG an den Betrieb übermittelt wurden und/oder dieser zu der Herausgabe der Kontrollberichte Stellung genommen hat. Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Dokumente nach § 29 VwVfG, hilfsweise IFG/UIG/VIG, an mich. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203156/
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antw: AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 09.11.2020 [#203156] (Ihre E-Ma…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antw: AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 09.11.2020 [#203156] (Ihre E-Mail -- automatisch erstellte Antwort -- )
Datum
14. Januar 2021 22:29
Status
Warte auf Antwort
Leider kann ich Ihre Nachricht zurzeit nicht bearbeiten. Ich bin am Montag, den 18.01.2021 wieder erreichbar. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Vorzimmer des Amtes für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Tel.: 02271/83-13919, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antw: AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 09.11.2020 [#203156] Sehr geehr…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antw: AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 09.11.2020 [#203156]
Datum
18. Januar 2021 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu den von Ihnen beantragten Auskünften haben die Betriebe bis jetzt weder Ihre personenbezogenen Daten angefragt, noch Stellungnahmen abgegeben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antw: AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 09.11.2020 [#203156] Az.: 3…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: Antw: AW: Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 09.11.2020 [#203156]
Datum
18. Januar 2021 14:26
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 39.55.80-BM-0013479H Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für die Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203156/