Kontrollbericht zu Litehouse, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Litehouse
Baseler Straße 10
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2022
  • Frist
    27. August 2022
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Litehouse, Berlin [#255321]
Datum
24. Juli 2022 18:21
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Litehouse Baseler Straße 10 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255321/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung.
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
22. August 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
565,1 KB
Eingangsbestätigung.
<< Anfragesteller:in >>
OA 106 - VIG 45/2022 | Eingangsbestätigung [#255321] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Eingangsbestätigung habe…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
OA 106 - VIG 45/2022 | Eingangsbestätigung [#255321]
Datum
29. August 2022 11:36
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Eingangsbestätigung habe ich erhalten und bestätige, dass der Auskunftsantrag von mir gestellt wurde. Da Sie es unbegründet nicht geschafft haben, die Regelfrist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 für eine Bescheidung innerhalb eines Monats einzuhalten, weise ich Sie gerne auf die zeitsparende Möglichkeit hin, entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 auf eine Anhörung zu verzichten. Eine Anhörung ist unnötig - und Sie wissen das auch. Meinen Antrag halte ich also aufrecht, Hinderungsgründe dürften jetzt nicht mehr bestehen. Ich fordere Sie daher auf, meinen Antrag jetzt umgehend zu bescheiden und die verlangten Informationen herauszugeben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > > Anfragenr: 255321 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/255321/ > > Postanschrift > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > << Adresse entfernt >> > << Adresse entfernt >> > > -- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 255321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255321/
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Antwort
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
29. August 2022
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
600,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
OA 106 - VIG 45/2022 | E-Mail-Adresse [#255321] Sehr << Anrede >> in dem o. g. Schreiben teilen Sie m…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
OA 106 - VIG 45/2022 | E-Mail-Adresse [#255321]
Datum
5. September 2022 13:59
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in dem o. g. Schreiben teilen Sie mir mit, dass die Bekanntgabe Ihrer Entscheidung entsprechend § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG angeblich die Angabe meiner eigenen E-Mail-Adresse erfordert. Sie können hierfür die folgende Adresse verwenden: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255321/
<< Anfragesteller:in >>
AW: OA 106 - VIG 45/2022 | Mein Antrag vom 24.7.2022 [#255321] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsf…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: OA 106 - VIG 45/2022 | Mein Antrag vom 24.7.2022 [#255321]
Datum
2. Oktober 2022 21:48
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Litehouse, Berlin“ vom 24.07.2022 (#255321) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Regelfrist mittlerweile um 37 Tage überschritten, die maximale Zwei-Monats-Frist wurde ebenso nicht eingehalten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255321/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Bescheid Positiver Bescheid
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
5. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort
Positiver Bescheid
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu Litehouse, GeschZ. OA 106 - VIG …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Sachen Kontrollbericht zu Litehouse, GeschZ. OA 106 - VIG 45/2022
Datum
10. November 2022 13:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Bescheid vom 05.10.2022 wurde Ihrem Antrag vom 24.07.2022 auf Informationen in Sachen "Kontrollbericht zu Litehouse" stattgegeben. Das betroffene Unternehmen legte hiergegen keine Rechtsbehelfe ein. Die Informationen werden Ihnen daher wie folgt gewährt. 1.) Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb "Litehouse, Baseler Straße 10, << Adresse entfernt >>" fanden am 09.02.2022 und am 26.04.2022 statt. 2.) Im Rahmen der Kontrolle vom 09.02.2022 kam es zu Beanstandungen. Sie erhalten den entsprechenden Kontrollbericht anliegend zu Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
OA 105 - VIG 45/2022 | Bescheid vom 5.10.2022 | Ausstehende Kontrollberichte [#255321] Sehr geehrte Damen und Herr…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
OA 105 - VIG 45/2022 | Bescheid vom 5.10.2022 | Ausstehende Kontrollberichte [#255321]
Datum
21. Januar 2023 18:46
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug auf den o. g. Bescheid fordere ich Sie auf, die ausstehenden Kontrollberichte jetzt unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255321/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>