Kontrollbericht zu Loft Restaurant Bar Lounge, Gersthofen

Anfrage an: Landratsamt Augsburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Loft Restaurant Bar Lounge
Dieselstraße 20, Gersthofen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Loft Restaurant Bar Lounge, Gersthofen [#40626]
Datum
15. Januar 2019 12:07
An
Landratsamt Augsburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Loft Restaurant Bar Lounge Dieselstraße 20, Gersthofen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Augsburg
Antrags nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Ei…
Von
Landratsamt Augsburg
Betreff
Antrags nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG
Datum
18. Januar 2019 10:41
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zur Herausgabe von Informationen betreffend des Betriebs Loft Restaurant Bar Lounge Dieselstraße 20 86368 Gersthofen Zur weiteren Bearbeitung des Antrags fordern wir Sie hiermit auf, den im Antrag erklärten Widerspruch "Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO." zurückzunehmen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG haben wir auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragsstellers offenzulegen. Für Sie als Antragssteller besteht hier kein Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO. Die Rücknahme des Widerspruchs muss bis zum 24.02.2019 erfolgen. Wir möchten Sie insbesondere darauf hinweisen, dass eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages ohne die Rücknahme des Widerspruchs nicht möglich ist. Sollte uns innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort Ihrerseits eingegangen sein, gilt der Antrag als abgelehnt. Hinweis: Sollte Ihr Widerspruch zurückgenommen und Ihrem Antrag im weiteren Verfahren stattgegeben werden, erfolgt die Informationserteilung aus haftungsrechtlichen Gründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrags nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#40626] Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit …
An Landratsamt Augsburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrags nach § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) VIG [#40626]
Datum
22. Januar 2019 13:34
An
Landratsamt Augsburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> hiermit ändere ich meinen Widerspruch wie folgt: Einer Weitergabe meiner persönlichen Daten (Name und Anschrift) an das genannte Lebensmittelunternehmen stimme ich zu, sofern es diese anfordert. Bitte setzen Sie mich gemäß Art. 15 DSGVO in Kenntnis, sofern dies erfolgt. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte widerspreche ich gemäß Art. 21 DSGVO. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 40626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Augsburg
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Von
Landratsamt Augsburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
823,2 KB