Kontrollbericht zu Logenhaus, Lüneburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Logenhaus
Hindenburgstraße 1
21335 Lüneburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Logenhaus, Lüneburg [#45648]
Datum
18. Januar 2019 09:48
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Logenhaus Hindenburgstraße 1 21335 Lüneburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 18.01.2019. Ich werde den …
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Logenhaus, Lüneburg [#45648] Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung
Datum
18. Januar 2019 10:44
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

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Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 18.01.2019. Ich werde den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und meiner Beantwortung gemäß § 5 VIG anhören. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten bin Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht, Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Hierzu gebe ich Ihnen innerhalb einer Woche die Gelegenheit. Bisher ist Ihr Widerspruch unbegründet. Ich gehe davon aus, dass ich Ihren Antrag fristgerecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VIG beantworten kann und die Auskunftserteilung gebührenfrei ist. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Bitte teilen Sie mir noch innerhalb einer Woche mit, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Wenn Sie Rückfragen haben, rufen Sie mich gerne an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wir gehen dort ab und zu essen. Wohnen in der Nachbarschaft. Sind dort auch bekann…
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Logenhaus, Lüneburg [#45648] Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#45648]
Datum
18. Januar 2019 14:35
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir gehen dort ab und zu essen. Wohnen in der Nachbarschaft. Sind dort auch bekannt und würden deshalb gerne wissen, ob alles ok ist (wovon wir ausgehen). Aufgrund des Nachbarschaftsverhältnisses möchten wir nicht in Erscheinung treten. Sollte dies nicht möglich sein, beachten Sie meine Anfrage bitte als gegenstandslos. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in die Anhörung an den Betreiber ist bereits ergangen. Eine Nachfrage von dort nach dem …
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Logenhaus, Lüneburg [#45648] Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#45648]
Datum
21. Januar 2019 11:22
Status
Anfrage abgeschlossen
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105 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in die Anhörung an den Betreiber ist bereits ergangen. Eine Nachfrage von dort nach dem Antragsteller ist bisher nicht erfolgt. Eine Herausgabe Ihres Namens erfolgt von mir nicht. Nach Ablauf der Anhörungsfrist melde ich mich nochmal bei Ihnen, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten oder zurücknehmen wollen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in der Betrieb Logenhaus Lüneburg hat bei mir die Bekanntgabe Ihres Namens und Ihrer Ans…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
WG: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Logenhaus, Lüneburg [#45648] Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#45648]
Datum
6. Februar 2019 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in der Betrieb Logenhaus Lüneburg hat bei mir die Bekanntgabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift gemäß § 5 Absatz 2 VIG beantragt. Bitte teilen Sie bis zum 11.02.2019 mit, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen oder diesen zurücknehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstell…
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Logenhaus, Lüneburg [#45648] Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#45648]
Datum
6. Februar 2019 11:18
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 45648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige die Antragsrücknahme. Bitte lassen Sie Ihren Antrag als zurückgenommen …
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: WG: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Logenhaus, Lüneburg [#45648] Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#45648]
Datum
6. Februar 2019 11:40
Status
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105 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige die Antragsrücknahme. Bitte lassen Sie Ihren Antrag als zurückgenommen kennzeichnen. Mit freundlichen Grüßen