Kontrollbericht zu Lokanta, München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lokanta
Am Harras 15
81373 München

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lokanta, München [#175319]
Datum
24. Januar 2020 11:14
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lokanta Am Harras 15 81373 München 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175319 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
VIG-Antrag Lokanta Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Da dur…

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages. Da durch Ihre Anfrage Belange der Firma betroffen sind, wird der Firma Gelegenheit gegeben, zur geplanten Informationsweitergabe Stellung zu nehmen, § 5 Absatz 1 VIG. Die gesetzlich festgelegte Frist von einem Monat für die Informationserteilung (§ 5 Absatz 2 Satz 1 VIG) verlängert sich daher auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingehen, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach der Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Da im Rahmen der Bescheiderstellung unter Umständen eine Interessenabwägung erforderlich ist, wird angeraten, uns die Gründe für Ihre Anfrage mitzuteilen. Es besteht keine Pflicht zur Abgabe der Erklärung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG-Antrag Lokanta [#175319] Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für die Ein…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Antrag Lokanta [#175319]
Datum
27. Januar 2020 19:49
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für die Eingangsbestätigung meiner Anfrage, und den Hinweis für eine evtl. zu treffende Interessensabwägung. Der Grund meiner Anfrage lautet: Ich bin Kunde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175319 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgese…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz -VIG);
Datum
5. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], entsprechend Ihres Antrages vom 24.01.20 auf Auskunfterteilung für das Restaurant "Lokanta" erhalten Sie die folgenden Informationen: Der Betrieb wurde am 14.10.19 und am 09.12.19 kontrolliert. Die Informationen zu beiden Kontrollen können Sie den beiliegenden Kontrollberichten entnehmen. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass auch Behördenmitarbeiter/innen ein Recht auf Wahrung Ihrer Daten haben. Falls Sie dieses Schreiben im Internet veröffentlichen, müssen von Ihnen sämtliche personenbezogene Daten geschwärzt werden. Dies gilt auch für Telefonnummern und Email-adressen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY [geschwärzt] Ergebnisprotokoll Stadt München Betrieb: [geschwärzt], [geschwärzt] Lokanta Anschrift:(Standort) Sendling Am Harras 15 81373 München Art der Kontrolle: planmäßige Routinekontrolle vom 14.10.2019 Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en): Imbissbetriebe einschl. mobile Einrichtung Gesamtergebnis: Verstoß mit Maßnahme Verstöße: Personaltoilette: Obwohl mit Lebensmitteln umgegangen wurde, war die angrenzende Toilette unmittelbar zugänglich, ein entlüftbarer Vorraum fehlte. Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.Vm. Anh. II Kap. I Nr. 3 Verordnung (EG)Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung zum Verkauf angeboten,ohne die Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen anzugeben.Verstoß gegen § [geschwärzt] Abs. 1 Nr. 1 i.Vm. Abs. 2 Vorläufige Lebensmittel-informations-Ergänzungsverordnung Das Fenster war nicht mit einem zu Reinigungszwecken leichtentfernbaren Insektengitter ausgestattet.Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.Vm. Anh. II Kap. II Nr. Id Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Die Lagerung der Schutzkleidung war unhygienisch.Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.Vm. Anh. II Kap. VIII Nr. 1 Verordnung(EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene Es wurden Reinigungsgeräte unmittelbar auf dem Fußbodenabgestellt. Eine schnelie Abtrocknung konnte dadurch nicht erfolgen.Verstoß gegen Art. 4 Abs. 2 i.Vm. Anh. II Kap. I Nr. 1 Verordnung (EG)Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene <unlesbarer, geschwärzter Verstoß> Maßnahmen: -------------------------- Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY [geschwärzt] Ergebnisprotokoll Stadt München Betrieb: [geschwärzt], [geschwärzt] Lokanta Sendling Am Harras 15 81373 München Nachkontrolle [geschwärzt] 09.12.2019 Art der Kontrolle:Schwerpunkt{e):Kontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en);Imbissbetriebe einschl. mobile Einrichtung Gesamtergebnis;Kontrollbereich Verstöße:Gastraum/ Thekewarme Speisen 1. Es wurden Lebensmittel ohne Verpackung zum Verkauf angeboten,ohne die Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen anzugeben.Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Nr, 1 i.V.m. Abs. 2 Vorläufige Lebensmittel-informations-Ergänzungsverordnung
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformations…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz -VIG); [#175319]
Datum
10. Februar 2020 19:25
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Sehr [geschwärzt], Vielen Dank für die Übersendung der Kontrollberichte ([geschwärzt]) vom [geschwärzt] Leider ist im Kontrollbericht vom 14.10.2019 in der Liste der Verstöße der Verstoß Nummer 6 ohne Angabe von Gründen geschwärzt. Bitte senden Sie mir die fehlenden Informationen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 175319 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformations…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz -VIG); [#175319]
Datum
11. Februar 2020 08:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Wenn etwas geschwärzt ist, dann ist dies vom Verbraucherinformationsgesetz nicht erfasst und Sie haben keinen Anspruch auf diese Information. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformations…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz -VIG); [#175319]
Datum
11. Februar 2020 16:11
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort! Da ein Kontrollbericht an sich offensichtlich (vgl. VIG § 2 Abs. 1: "allen Daten [...] von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen [...] des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes") unter das VIG fällt, würde ich sie bitten mir der Vollständigkeit halber den konkreten Auschluss- oder Beschränkungsgrund nach VIG mitzuteilen. Falls sich jedoch auf dem Kontrollbericht Informationen befinden, die nichts mit der Kontrolle zu tun haben, und damit nicht vom VIG abgedeckt werden, würde mich das bei der sonst sehr korrekten Arbeitsweise der Behörden doch verwundern. Bitte haben Sie Verständnis, das ich deshalb nochmal nachfrage. Mit freundlichen Grüßen & Dank Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175319 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformations…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz -VIG); [#175319]
Datum
12. Februar 2020 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Feststellung im Kontrollbericht unterfällt weder "Anforderungen [...] des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" noch "des Produktsicherheitsgesetzes", sondern einem anderen Rechtsgebiet, für welches die Auskunft nach dem VIG ausgeschlossen bzw. nicht vorgesehen ist. Diese Feststellungen werden von unseren Kontrolleuren trotzdem im Kontrollbericht aufgenommen, damit der Gewerbetreibende diese abstellen kann. Leider ist es technisch nicht möglich, diese Feststellungen bei der Herausgabe an VIG-Antragsteller im Kontrollbericht auszublenden, so dass diese geschwärzt werden müssen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformations…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz -VIG); [#175319]
Datum
12. Februar 2020 11:35
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat (KVR) - Hauptabteilung I - Sicherheit und Ordnung, Gewerbe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Klärung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175319 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Dokumente