Kontrollbericht zu Lotos Café

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lotos Café
Neue Blumenstraße 5, Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Kontrollbericht zu Lotos Café [#36920]
Datum
14. Januar 2019 16:23
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Widerspruch gegen Einsicht

Wahrscheinlich hat die Behörde Ihnen nur Akteneinsicht angeboten, obwohl Sie die Übersendung der Kontrollberichte beantragt hatten. Das ist rechtswidrig! Sie können unsere Widerspruchs-Vorlage nutzen und per Post an die Behörde senden.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lotos Café Neue Blumenstraße 5, Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres o.a. Antrages vom 14.01.2019 bestätigt. Der von Ihnen …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lotos Café [#36920]
Datum
28. Januar 2019 10:58
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrter Antragsteller, hiermit wird der Eingang Ihres o.a. Antrages vom 14.01.2019 bestätigt. Der von Ihnen benannte Betrieb wird zu Ihrem Antrag und der Beantwortung gemäß § 5 VIG angehört. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Betrieb gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 VIG auf Nachfrage Ihr Name und Ihre Anschrift offen zu legen sind. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht, Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Hierzu erhalten Sie die Gelegenheit, sich innerhalb einer Woche zu äußern. Bisher ist Ihr Widerspruch unbegründet. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, daher ist mit einer längeren Bearbeitungszeit Ihres Antrages zu rechnen. Bitte sehen Sie aufgrund dessen von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Es ist davon auszugehen, dass Ihr Antrag auf Auskunftserteilung gebührenfrei ist. Sollten Sie mehrere Anträge gestellt haben, kann eine Gebühr entsprechend des entstandenen Zeitaufwandes erhoben werden. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch, dies ist nur möglich, wenn Ihre Adresse vollständig ist. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lotos Café“ vom 14.01.2019 …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lotos Café [#36920]
Datum
25. April 2019 18:00
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lotos Café“ vom 14.01.2019 (#36920) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 36920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online_Plattform "FragDenStaat" im Rham…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Bezirksamt Mitte von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Online_Plattform "FragDenStaat" im Rhamen der Kampagne "TopfSecret" vom 14.01.2019
Datum
3. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
20200203_ba_mitte_topfsecret_ifg_bescheid.pdf
572,4 KB
Sehr geehrter Herr Wolf, am 14.01.2019 stellten Sie über die Online-Plattform „FragDenStaat“ im Rahmen der Kampagne „TopfSecret“ unter Bezugnahme auf die Bestimmungen des VIG den Antrag auf Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lotos Cafe, Neue Blumenstr. 5, 10179 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen?Falls ja, beantrage ich hier mit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichtes an mich. Ihrem Antrag wird gemäß § 5 Abs. 3 VIG a) zu Punkt 1 entsprochen, die erfragten Kontrollen fanden am 03.04.2018 und 16.04.2018 statt. b) zu Punkt 2 insofern entsprochen, dass der von Ihnen begehrten Auskunftspflicht nachdem VIG durch Gewährung einer Einsicht in die entsprechenden Kontrollberichte nachgekommen wird. Für die Einsichtnahme vereinbaren Sie bitte unter der Telefonnummer Telnummer einen Termin. Begründung: Die von Ihnen begehrten Informationen werden Ihnen nicht über die Online-Plattform „FragDenStaat“ im Rahmen der Kampagne „TopfSecret“ sowie auch nicht durch Übersendung des/der. Kontrollberichte/s zugänglich gemacht, weil dem gemäß § 6 Abs. 1 S. 2 VIG wichtige Gründe entgegenstehen. Da wir im Rahmen unseres Verwaltungshandelns dazu verpflichtet sind (Art. 20 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - GG), auch die Grundrechte der betroffenen Betriebe (insbesondere Art. 12 GG) in angemessener Form zu beachten, können wir die von Ihnen gewünschte Form der Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form bzw. durch Zusendung der Unterlagen nicht realisieren. Zum einen ist die Zurverfügungstellung der Unterlagen in elektronischer Form mangels der (noch) nicht vorliegenden technischen Möglichkeiten der verschlüsselten Versendung i.S. des Art.32 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nicht möglich. Außerdem ist nicht ausgeschlossen, dass bei Herausgabe der Unterlagen in der gewünschten Form die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgt und damit ein möglicher zivilrechtlicher Schutz der Unternehmen zu spät kommen könnte. Eine solche Veröffentlichung hätte aber im Ergebnis eine mit aktiver staatlicher Information der Öffentlichkeit vergleichbare Breitenwirkung, die zu verhindern ist (VG Ansbach, Urteil vom 12.06.2019 — AN 14 K 19.773). Aus diesen Erwägungen folgt ein wichtiger Grund für eine abweichende Art der Informationsgewährung (s. § 6 Abs. 1 S.2 VIG) Daher werden Ihnen die begehrten Informationen in Form der Akteneinsicht im Dienstgebäude Beusselstraße 44 n-q, Haus 32, 10553 Berlin, gewährt. [Rechtsbehelfsbelehrung] Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Name