Kontrollbericht zu Lotus Blume, Stendal

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lotus Blume
Dahlener Straße 10
39576 Stendal

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. W…
An Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lotus Blume, Stendal [#156211]
Datum
10. Juli 2019 14:40
An
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lotus Blume Dahlener Straße 10 39576 Stendal 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
412,2 KB
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
17. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
496,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Brief vom 16.07.2019 [#156211] Sehr geehrteAntragsteller/in Mit einiger Verwunderung musste ich in ihrem …
An Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Brief vom 16.07.2019 [#156211]
Datum
17. Juli 2019 10:53
An
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit einiger Verwunderung musste ich in ihrem Brief (vom 16.07.2019) lesen das für meine VIG Anfrage (vom 10.07.2019) angeblich die Vorlage einer Meldebescheinigung benötigt wird, was für Sie zur Bearbeitung der Anfrage offensichtlich nicht erforderlich ist. Zu meiner Anfrage sind laut VlG soweit ich mich informiert habe und darüber informiert wurde lediglich Name, Email-Adresse sowie eine Anschrift erforderlich und diese Daten sollten ihnen bereits Vorliegen, immerhin haben sie meinen Antrag per Mail erhalten und mir auf dem Briefweg geantwortet. Dazu möchte ich erwähnen das ich sie Ursprünglich gebeten hatte mir eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail), ggf. "zusätzlich" zu einer postalischen Zusendung zukommen zu lassen, dies war bis zum Erhalt ihres Briefes und des Verfassens dieser Antwort nicht geschehen. Noch einmal das wichtigste zusammen fassend: Eine VIG-Anfrage ist grundsätzlich von "Jedem" möglich, eine Meldebestätigung ist daher nicht erforderlich, darum würde ich sie bitten ohne weitere unsinnige oder unbenötigten Gründe und ohne weitere Verzögerung meine Anfrage Fristgerecht weiter zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 156211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lotus Blume, Stendal“ vom 10.…
An Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lotus Blume, Stendal [#156211]
Datum
14. August 2019 11:07
An
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lotus Blume, Stendal“ vom 10.07.2019 (#156211) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Mir ist klar das Sie mir im letzten Schreiben mitgeteilt haben das der Vorgang noch "einige zeit in Anspruch nehmen würde", wobei ich aber davon ausging das dies trotzdem noch während der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit passiert, da Sie mit keinem Wort erwähnt hatten das sie die Frist nicht einhalten können. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 156211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. August 2019
Status
Warte auf Antwort
494,4 KB
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. August 2019
Status
Warte auf Antwort
412,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Brief vom 29.07.2019 [#156211] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bedanke mich dafür das sie mir mit ihren …
An Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Brief vom 29.07.2019 [#156211]
Datum
30. August 2019 09:20
An
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich bedanke mich dafür das sie mir mit ihren Brief von 29.08 nun einen Grund nennen konnten ihre gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist, welche zum Erhalt des aktuellen Briefes schon um über 2 Wochen überzogen wurde, von 1 Monat auf die maximal mögliche Frist von insgesamt 2 Monaten seit Antragstellung auszuweiten. Die neue Frist würde demnach am 17.09.2019 enden. Ich wünsche ihnen ansonsten noch einen schönen Tag Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 156211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lotus Blume, Stendal“ vom 10.…
An Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lotus Blume, Stendal [#156211]
Datum
25. September 2019 17:38
An
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lotus Blume, Stendal“ vom 10.07.2019 (#156211) wurde von Ihnen, trotz der einmalig möglichen Verlängerung um einen weiteren Monat, nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um ganze 9 Tage überschritten! Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 156211 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
433,2 KB

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Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Stendal - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
664,2 KB