Kontrollbericht zu Lotus Garden, Hochheim am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lotus Garden
Delkenheimer Straße 1
65239 Hochheim am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juni 2019
  • Frist
    23. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lotus Garden, Hochheim am Main [#151871]
Datum
20. Juni 2019 22:04
An
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lotus Garden Delkenheimer Straße 1 65239 Hochheim am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lotus Garden, Hochheim am Mai…
An Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lotus Garden, Hochheim am Main [#151871]
Datum
31. Juli 2019 20:56
An
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lotus Garden, Hochheim am Main“ vom 20.06.2019 (#151871) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Nach § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz ist der Antrag in der Regel innerhalb …
Von
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lotus Garden, Hochheim am Main [#151871]
Datum
1. August 2019 08:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Nach § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz ist der Antrag in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Falle der Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Da in Ihrem Fall die Beteiligung Dritter erforderlich ist beträgt die Frist für die Bescheidung in der Regel also 2 Monate. Insoweit wurde die gesetzliche Frist bisher in Ihrem Falle nicht überschritten. Ich muss Sie jedoch darauf hinweisen, dass auf Grund der vielen vorliegenden Anträge nicht vom Regelfall ausgegangen werden kann und wir deshalb auch nicht in der Lage sind, jeden einzelnen der Anträge innerhalb der Regelfrist zu bescheiden. Wir werden auch Ihren Antrag schnellstmöglich abschließend bearbeiten und entsprechend bescheiden. Ich bitte Sie daher noch um ein wenig Geduld und von weiteren Anfragen abzusehen, da diese weitere Ressourcen binden, welche dann nicht für die Bearbeitung anderer Vorgänge eingesetzt werden können. Mit freundlichen Grüßen
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz
Von
Main-Taunus-Kreis - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz
Datum
7. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB

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