Kontrollbericht zu LPM Logistik Partner Münster GmbH

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
LPM Logistik Partner Münster GmbH
Hessenweg 2
48157 Münster

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu LPM Logistik Partner Münster GmbH [#205825]
Datum
14. Dezember 2020 14:42
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: LPM Logistik Partner Münster GmbH Hessenweg 2 48157 Münster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205825/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.12.2020 zum Betrieb „LPM“ ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie…
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu LPM Logistik Partner Münster GmbH [#205825]
Datum
15. Dezember 2020 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 14.12.2020 zum Betrieb „LPM“ ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie uns Ihre vollständige Postanschrift mit, soweit uns diese nicht bereits vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für die Information, dass meine Anforderung des Kontrollberichtes eingega…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu LPM Logistik Partner Münster GmbH [#205825]
Datum
15. Dezember 2020 19:13
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in besten Dank für die Information, dass meine Anforderung des Kontrollberichtes eingegangen und in Bearbeitung ist. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205825/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu LPM Logistik Partner Münster…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu LPM Logistik Partner Münster GmbH [#205825]
Datum
14. Juni 2021 17:51
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu LPM Logistik Partner Münster GmbH“ vom 14.12.2020 (#205825) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 150 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205825/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Sehr Antragsteller/in Ihre Behauptung ist nicht korrekt. Bereits am 16.12.2020 habe ich Ihnen das anliegende Schr…
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu LPM Logistik Partner Münster GmbH [#205825]
Datum
15. Juni 2021 08:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Behauptung ist nicht korrekt. Bereits am 16.12.2020 habe ich Ihnen das anliegende Schreiben geschickt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in Ihrer Antwort vom Dezember 2020 ist von einer Verlängerung von ca. 2 Monaten die …
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu LPM Logistik Partner Münster GmbH [#205825]
Datum
17. Juni 2021 11:19
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Ihrer Antwort vom Dezember 2020 ist von einer Verlängerung von ca. 2 Monaten die Rede und eine weitere Auskunft hat es weder an diese mail-Adresse, noch an meine mitgeteilte Postadresse gegeben. ... Mit freundlichen Grüßen im Juni 2021 Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205825 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205825/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Sehr Antragsteller/in bereits mit Schreiben vom 16.12.2020 habe ich Ihnen Ihre Anfrage dahingehend beantwortet, d…
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu LPM Logistik Partner Münster GmbH [#205825]
Datum
21. Juni 2021 09:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bereits mit Schreiben vom 16.12.2020 habe ich Ihnen Ihre Anfrage dahingehend beantwortet, dass bei Betriebsüberprüfungen keine Mängel festgestellt worden sind. Wenn Sie es wünschen, kann ich Ihnen mein Schreiben vom 16.12.2020 gern noch einmal zusenden. Mit freundlichen Grüßen