Kontrollbericht zu Lukullus, Mönchengladbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lukullus
in Der Bungt 24
41065 Mönchengladbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lukullus, Mönchengladbach [#157098]
Datum
11. Juli 2019 12:47
An
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lukullus in Der Bungt 24 41065 Mönchengladbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 11.07.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise darauf hin, dass sic…
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Betreff
Ihr Antrag nach VIG ( Kontrollbericht zu Lukullus, Mönchengladbach [#157098])
Datum
11. Juli 2019 15:05
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 11.07.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Der Lebensmittelunternehmer hat gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG einen Anspruch darauf, Ihre persönlichen Daten zu erfahren. Sollte er im Rahmen des Verfahrens um Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift bitten, werde ich diese aufgrund Ihrer Einverständniserklärung ohne weitere Mitteilung weitergeben. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lukullus, Mönchengladbach“ vo…
An Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach VIG ( Kontrollbericht zu Lukullus, Mönchengladbach [#157098]) [#157098]
Datum
14. August 2019 11:23
An
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lukullus, Mönchengladbach“ vom 11.07.2019 (#157098) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bezug auf Ihre Mitteilung, die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage sei seit zwe…
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Betreff
AW: Ihr Antrag nach VIG ( Kontrollbericht zu Lukullus, Mönchengladbach [#157098]) [#157098]
Datum
15. August 2019 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bezug auf Ihre Mitteilung, die Frist zur Beantwortung Ihrer Anfrage sei seit zwei Tagen überschritten, verweise ich auf meine E-Mail vom 11. Juli 2019. Hierin habe ich Sie bereits auf die gesetzlich festgelegte Verlängerung auf zwei Monate wegen der Beteiligung des betroffenen Dritten hingewiesen. Hochachtungsvoll Im Auftrag Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit 41050 Mönchengladbach Tel.: 02161/25 -2835 Fax: 02161/25 -2849 „Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese EMail. Das unerlaubte Kopieren oder Scannen sowie die nicht autorisierte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestatten. Bitte berücksichtigen Sie bei der Übermittlung von Informationen per E-Mail an uns als auch an andere Empfänger, dass unverschlüsselte Dokumente grundsätzlich nicht vor unberechtigter Einsicht geschützt sind; die Vertraulichkeit kann daher nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus wird aus sicherheitstechnischen Gründen die Übermittlung von Officedateien mit Dateiformaten vor Version 2007(*.doc, *.xls, *.ppt, u.a.) und Dateianhänge mit Makros oder sonstigen ausführbaren Dateien durch die städtische Firewall blockiert und aussortiert.“

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
brief_geschwaerzt.pdf
1,2 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.