Kontrollbericht zu Lynchburg, Kerpen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lynchburg
Dürener Straße 312
50171 Kerpen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lynchburg, Kerpen [#175927]
Datum
25. Januar 2020 09:03
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lynchburg Dürener Straße 312 50171 Kerpen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175927 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages nach VIG. Da der Unternehmer über Ihren VI…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Lynchburg, Kerpen [#175927]
Datum
28. Januar 2020 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrages nach VIG. Da der Unternehmer über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Der Betrieb kann gegen eine geplante Informationsgewährung den Rechtsweg beschreiten. In diesem Fall kann die Information erst nach Rechtskraft der zustimmenden Entscheidung des Gerichtes erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lynchburg, Kerpen“ vom 25.01.…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Lynchburg, Kerpen [#175927]
Datum
29. Februar 2020 01:29
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lynchburg, Kerpen“ vom 25.01.2020 (#175927) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175927
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lynchburg, Kerpen“ vom 25.01.…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Lynchburg, Kerpen [#175927]
Datum
4. März 2020 07:48
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lynchburg, Kerpen“ vom 25.01.2020 (#175927) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175927 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175927

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Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich um Nachsicht, dass es krankheitsbedingt zu einer verspäteten Antw…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Lynchburg, Kerpen [#175927]
Datum
4. März 2020 10:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst bitte ich um Nachsicht, dass es krankheitsbedingt zu einer verspäteten Antwort gekommen ist. Mit Ihren e-mails vom 29.02.2020 und 04.03.2020 monieren Sie, dass Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lynchburg, Kerpen“ vom 25.01.2020 (#175927) von mir nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet worden und die Frist mittlerweile um 1 Tag bzw. 5 Tage überschritten wäre. Insoweit bitten Sie umgehend um Information zum Stand Ihrer Anfrage. Dazu darf ich Ihnen folgendes mitteilen: Mit e-mail vom 28.01.2020 habe ich den Eingang Ihres Antrages bestätigt. Weiterhin hatte ich Ihnen mitgeteilt, dass der Unternehmer über Ihren VIG-Antrag informiert wird und deshalb die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate beträgt (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Da Ihr Antrag bei mir am 27.01.2020 eingegangen ist, wäre Fristablauf mithin der 27.03.2020. Z.Zt. befindet sich das Verfahren in der Beteiligung des Betriebes zu Ihrem Auskunftsbegehren. Der Betrieb hat noch bis zum 09.03.2020 Zeit, gegen die Weitergabe der Informationen Rechtsmittel einzulegen. Wenn Rechtsmittel nicht eingelegt werden, erfolgt nach Ablauf dieser Frist die Übersendung der gewünschten Informationen auf dem Postwege an Sie Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen