Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mainlust: Desche Otto
Hegarstraße 1
<< Adresse entfernt >> am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
28. Januar 2019 18:36
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antrag erneut stellen

Die Stadt Frankfurt bearbeitet nun Anträge. Sie sollten Ihren Antrag deswegen erneut stellen: Dazu klicken Sie einfach auf den Knopf hier drunter und schicken dann die vorformulierte Nachricht ab.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mainlust: Desche Otto Hegarstraße 1 60529 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir e…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
31. Januar 2019 08:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG bitte ich Sie, mir eine korrekte postalische Adresse mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ...meine Postanschrift lautet: R.Antragsteller/in Hegarstrasse.1 60529 Frankfurt …
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
31. Januar 2019 11:27
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...meine Postanschrift lautet: R.Antragsteller/in Hegarstrasse.1 60529 Frankfurt Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen eine Genehmigung…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
11. Februar 2019 10:21
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können, benötigen wir von Ihnen eine Genehmigung, zur Weitergabe Ihrer Daten an den betreffenden Betrieb, da sie dem widersprochen haben. Die Abteilung Veterinärwesen des Frankfurter Ordnungsamtes ist jedoch gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Anfrage dem Betrieb Ihren Namen und Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung besteht nicht. Sollten Sie den Widerspruch zur Weitergabe ihres Namens und Ihrer Anschrift nicht zurücknehmen, so kann der Antrag nicht weiterbearbeitet werden. Soweit sie nicht bis zum 18.02.2019 mitteilen, dass Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Anschrift an den Betrieb zurücknehmen, so werden wir Ihren Antrag als zurückgenommen werten. Wir weisen ferner darauf hin, dass die weitere Korrespondenz ausschließlich postalisch erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
11. Februar 2019 10:27
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ...ich warte immer noch auf Antwort. Die Anfrage läuft noch. Mit freundlichen Grü…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
16. Februar 2019 09:34
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ...ich warte immer noch auf Antwort. Die Anfrage läuft noch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
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Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
19. Februar 2019 17:18
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Fran…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
30. März 2019 10:22
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main“ vom 28.01.2019 (#52796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankf…
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Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
27. September 2019 16:16
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main“ vom 28.01.2019 (#52796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 182 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden let…
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Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
24. Februar 2020 16:19
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mainlust: Desche Otto Hegarstraße 1 60529 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Insbesondere ist § 4 Abs. 3 Nr. 4 VIG nicht einschlägig. In Bezug auf meinen früheren Antrag haben Sie die Informationsherausgabe abgelehnt und dies damit begründet, dass durch die Bearbeitung des Antrags die „ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der Behörde beeinträchtigt würde“. Nachdem in gleich gelagerter Konstellation einem Widerspruch abgeholfen wurde, scheinen Sie diese Auffassung nicht mehr zu vertreten und Ihre Verwaltungspraxis geändert zu haben. Daher stelle ich meinen Antrag hiermit erneut. Sie haben in Ihrer Verwaltungspraxis Art. 3 Grundgesetz zu beachten. Werden anderen Verbrauchern die beantragten Informationen zugänglich gemacht, müssen Sie auch meinem Antrag stattgeben. Sofern eine vollständige und fristgerechte Bearbeitung des Informationsbegehrens die Kapazitäten der Behörde übersteigt, kommt eine zumindest teilweise Auskunftserteilung oder eine zeitliche Streckung der Bearbeitung in Betracht. (vgl. BT-Drs. 17/7374, S. 17). Darüber hinaus hat sich auch die Rechtsprechung inzwischen eindeutig positioniert. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Es folgten Entscheidungen von Oberverwaltungsgerichten zu „Topf Secret“, die den Informationsanspruch der Antragstellerinnen und Antragsteller eindeutig bejahten (vgl. VGH Baden-Württemberg, 10 S 1891/19, 10 S 2077/19, 10 S 2078/19, 10 S 2614/19, 10 S 2647/19, 10 S 2685/19 und 10 S 2687/19; ; OVG NRW, 15 B 1000/19 und 15 B 814/19; Niedersächsisches OVG, 2 ME 707/19). Sollten dem Informationsanspruch nach Ihrer Ansicht dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/52796 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ä…
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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
19. März 2020 10:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des VIG bitte wir Sie, uns Ihre vollständige Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankf…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
30. März 2020 13:34
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main“ vom 28.01.2019 (#52796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 367 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/52796 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in mit unserer Eingangsbestätigung vom 19.03.2020 baten wir um Mitteilung Ihrer vollstä…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
23. September 2020 10:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit unserer Eingangsbestätigung vom 19.03.2020 baten wir um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift. Eine Rückmeldung Ihrerseits blieb bisher aus. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 Verbraucherinformationsgesetz soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Im Laufe des Verfahrens werden Sie postalisch einen Grundbescheid erhalten, daher benötigen wir Ihre vollständige Anschrift. Wir bitten daher erneut um Mitteilung Ihrer vollständigen Postanschrift bis zum 07.10.2020. Anderenfalls kann Ihr Antrag nicht weiterbearbeitet werden und das Verfahren wird eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit teile ich Ihnen zum x-ten Male meine Anschrift mit: R.Antragsteller/in Hega…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
23. September 2020 10:59
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Hiermit teile ich Ihnen zum x-ten Male meine Anschrift mit: R.Antragsteller/in Hegarstr.1 << Adresse entfernt >>. Vielleicht nehmen Sie sie jetzt zur Kenntnis. Hochachtungsvoll Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/52796/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankf…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
3. Oktober 2020 10:44
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main“ vom 28.01.2019 (#52796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 554 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/52796/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Verbraucherinformationsgesetz verpflichtet uns gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 zur Weit…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
6. Oktober 2020 07:52
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,8 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in das Verbraucherinformationsgesetz verpflichtet uns gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 zur Weitergabe der Daten des Antragstellers, wenn der Dritte im Laufe des Verfahrens ausdrücklich nach einer Offenlegung fragt. Da Sie in Ihrem Antrag vom 11.02.2019 der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen haben, haben wir Sie mit unserer E-Mail vom 11.02.2019 darauf hingewiesen, dass mit dem bestehenden Widerspruch der Datenweitergabe Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden kann und baten entsprechend um Rücknahme des Widerspruchs (siehe Anlange). Eine Rücknahme Ihres Widerspruchs zur Weitergabe Ihrer Daten blieb aus. Außerdem fehlte in Ihrem Antrag Ihre vollständige Adresse. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 Verbraucherinformationsgesetz soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Zumal im Laufe des Verfahrens postalisch ein Grundbescheid an die/den Antragsteller/in ergeht. Schon mit unserer Eingangsbestätigung vom 31.01.2019 baten wir um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift. Da Sie weder auf die Mail vom 31.01.2019 (Angabe der vollständigen Anschrift) sowie auf die Mail vom 11.02.2019 (Genehmigung zur Weitergabe Ihrer Daten) reagierten, konnte Ihr Antrag nicht bearbeitet werden und das Verfahren wurde eingestellt. Mit freundlichen Grüßen

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Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach VIG über die Pl…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust: Desche Otto, Frankfurt am Main [#52796]
Datum
4. November 2020 14:42
Status
Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach VIG über die Plattform Frag den Staat im Rahmen der „TopfSecret“-Aktion, Betrieb: „Mainlust: Desche Otto“, Hegarstraße 1, << Adresse entfernt >> am Main Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf unseren Grundbescheid vom 16.10.2020 senden wir Ihnen beiliegend die Kopien der angefragten Kontrollberichte zu. Rechtlicher Hinweis Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationsgewährung nur für den Privatgebrauch erfolgt und von hier aus eine Veröffentlichung im Internet nicht legitimiert werden kann. Sollten Sie dennoch die Information weiterleiten, sind Sie dafür im Rahmen der allgemeinen Gesetze selbst gegenüber dem betroffenen Lebensmittelunternehmer verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen

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