Kontrollbericht zu Mainlust, Frankfurt am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mainlust
Hegarstraße 1
<< Adresse entfernt >> am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben di…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mainlust, Frankfurt am Main [#174223]
Datum
15. Januar 2020 02:41
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mainlust Hegarstraße 1 60529 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174223 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ä…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust, Frankfurt am Main [#174223]
Datum
18. März 2020 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 des VIG bitte wir Sie, uns Ihre vollständige Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mainlust, Frankfurt am Main“ …
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust, Frankfurt am Main [#174223]
Datum
30. März 2020 13:35
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mainlust, Frankfurt am Main“ vom 15.01.2020 (#174223) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174223 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in bereits mit unserer Eingangsbestätigung vom 18.03.2020 baten wir gemäß § 4 Abs. 1 Sa…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust, Frankfurt am Main [#174223]
Datum
8. Juli 2020 12:08
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in bereits mit unserer Eingangsbestätigung vom 18.03.2020 baten wir gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) um Mitteilung Ihrer vollständigen Postanschrift, um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können. In Ihrem Antrag vom 15.01.2020 widersprachen Sie außerdem ausdrücklich der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten. Die Abteilung Veterinärwesen des Frankfurter Ordnungsamtes ist jedoch gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Anfrage dem Betrieb Ihren Namen und Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung besteht nicht. Sollten Sie den Widerspruch zur Weitergabe ihres Namens und Ihrer Anschrift nicht zurücknehmen, so kann der Antrag nicht weiterbearbeitet werden. Ebenfalls kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden, wenn Sie uns nicht Ihre vollständige Anschrift mitteilen. Sofern Sie nicht bis zum 15.07.2020 mitteilen, dass Sie der Herausgabe Ihrer Daten an den Betrieb zustimmen und uns Ihre vollständige Anschrift mitteilen, werden wir Ihren Antrag als zurückgenommen werten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre wiederholten Anfragen teile ich erneut hiermit meine Postanschrift mit: R.A…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust, Frankfurt am Main [#174223]
Datum
18. Juli 2020 21:33
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre wiederholten Anfragen teile ich erneut hiermit meine Postanschrift mit: R.Antragsteller/in Hegarstr.1 << Adresse entfernt >>. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174223 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174223/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung Ihrer vollständigen Anschrift. Leider sind Sie auf die…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mainlust, Frankfurt am Main [#174223]
Datum
20. Juli 2020 10:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Zusendung Ihrer vollständigen Anschrift. Leider sind Sie auf die Beantwortung der Frage hinsichtlich der Weitergabe Ihrer Daten nicht eingegangen. In meiner E-Mail vom 08.07.2020 wies ich Sie darauf hin, dass Ihr Widerspruch gegen die Herausgabe Ihrer Daten laut Verbraucherinformationsgesetz nicht gültig ist. Das Verbraucherinformationsgesetz verpflichtet uns, Ihre Daten an den Dritten herauszugeben, wenn dieser nach der Offenlegung fragt. Erfahrungsgemäß möchte der Dritte die Daten des Antragstellers übermittelt bekommen, daher bitten wir bereits zum jetzigen Zeitpunkt um Ihre Zustimmung und unverzügliche Mitteilung. Sollten wir bis zum 24.07.2020 keine Antwort von Ihnen erhalten, werden wir Ihren Antrag als zurückgenommen werten. Mit freundlichen Grüßen