Kontrollbericht zu Mandarin, Badenweiler

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Mandarin
Luisenstraße 12
79410 Badenweiler

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Mängel bei der Kontrolle am 12.12.2018:
1. Im Kühlhaus befindet sich Schimmel an den Wänden
2. Im Getränkekühlhaus im Keller ist das Ventilator Gitter leicht sporig
3. Unsachgemäß gelagerte Reinigungsgeräte
4. Fehlende Einweghandtücher im Thekenbereich am Handwaschbecken
5. Mangelnde betriebliche Eigenkontrollen
Maßnahmen und Entscheidungen: Belehrung

Mängel bei der Kontrolle am 09.02.2017:
1. Fehlende Einweghandtücher im Thekenbereich am Handwaschbecken
2. Nicht leicht zu reinigende Bodenbeläge
3. Verkalkte Geräte
4. Fehlende Lampenabdeckung im Kühlhaus
Maßnahmen und Entscheidungen: Belehrung

Mängel bei der Kontrolle am 04.01.2017:
1. Thekenbereich unordentlich
2. Schadhafte Dichtungen
3. Reinigungsdefizite und fehlende Mittel zur hygienischen Händereinigung in der Personaltoilette
4. Reinigungsdefizite im Lebensmittellager
5. Unsachgemäße Lebensmittellagerung
6. Unordentliche Betriebsräume
7. Einweghandtücher am Küchenhandwaschbecken nicht vorhanden
8. Fliesenfugen im Spülraum versport
9. Unsachgemäße Lagerung von Reinigungsmitteln
10. Reinigungsdefizite im Kühlraum
11. Ungeeignete Ablageflächen im Kühlhaus
12. Fehlende Abdeckung der Kühlhausbeleuchtung
13. Unsachgemäße Lagerung von Lebensmittel im Tiefkühlbereich
14. Getränkekühlraum innen versport.
15. Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen in der Speiskarte fehlt
Maßnahmen und Entscheidungen: Mängelbericht, Bußgeldverfahren

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2019
  • Frist
    14. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mandarin, Badenweiler [#154619]
Datum
8. Juli 2019 18:12
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Mandarin Luisenstraße 12 79410 Badenweiler 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, Hinweise, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründe…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, Hinweise, Ankündigung der postalischen Antwort "aus Datenschutzgründen"
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen D…
Von
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Weitergeleitet: Weitergeleitet: Kontrollbericht zu Mandarin, Badenweiler [#154619]
Datum
9. Juli 2019 08:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald Stadtstraße 2, 79104 Freiburg i. Br. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre VIG-Anfrage vom 08.07.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 09.07.2019 teilten Sie mir folgendes mit: „Wie Sie wissen, si…
An Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mandarin, Badenweiler [#154619]
Datum
27. August 2019 23:07
An
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Schreiben vom 09.07.2019 teilten Sie mir folgendes mit: „Wie Sie wissen, sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eine Herausgabe von Kontrollberichten nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen.“ Ihre Auslegung ist korrekt, aber nicht ganz vollständig. Mich interessieren ebenfalls die Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den festgestellten Abweichungen getroffen worden sind (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 a.E. VIG). Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Auskunft, um Rückfragen diesbezüglich in Zukunft zu vermeiden. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bestätigung der Ergänzung des ursprünglichen Antrages
Bestätigung der Ergänzung des ursprünglichen Antrages
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid Aufgrund Ihres Antrages vom 08.07.2019 und Ihres Ergänzungsantrages vom 27.08.2019 werden wir Ihnen gemäß…
geschwärzt
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Aufgrund Ihres Antrages vom 08.07.2019 und Ihres Ergänzungsantrages vom 27.08.2019 werden wir Ihnen gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) den begehrten Informationsanspruch erfüllen. Da der verantwortliche Betreiber als beteiligter Dritter ebenfalls die Möglichkeit hat gegen den mit heutigem Datum erlassenen Bescheid Widerspruch einzulegen, werden wir Ihnen die dem Fachbereich Gesundheitlicher Verbraucherschutz bekannten Informationen zu der letzten Kontrolle unmittelbar nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist, wie gewünscht, ebenfalls auf elektronischem Wege bekanntgeben. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei.

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Auskunft Mängel bei der Kontrolle am 12.12.2018: 1. Im Kühlhaus befindet sich Schimmel an den Wänden 2. Im Geträ…
Mängel bei der Kontrolle am 12.12.2018: 1. Im Kühlhaus befindet sich Schimmel an den Wänden 2. Im Getränkekühlhaus im Keller ist das Ventilator Gitter leicht sporig 3. Unsachgemäß gelagerte Reinigungsgeräte 4. Fehlende Einweghandtücher im Thekenbereich am Handwaschbecken 5. Mangelnde betriebliche Eigenkontrollen Maßnahmen und Entscheidungen: Belehrung Mängel bei der Kontrolle am 09.02.2017: 1. Fehlende Einweghandtücher im Thekenbereich am Handwaschbecken 2. Nicht leicht zu reinigende Bodenbeläge 3. Verkalkte Geräte 4. Fehlende Lampenabdeckung im Kühlhaus Maßnahmen und Entscheidungen: Belehrung Mängel bei der Kontrolle am 04.01.2017: 1. Thekenbereich unordentlich 2. Schadhafte Dichtungen 3. Reinigungsdefizite und fehlende Mittel zur hygienischen Händereinigung in der Personaltoilette 4. Reinigungsdefizite im Lebensmittellager 5. Unsachgemäße Lebensmittellagerung 6. Unordentliche Betriebsräume 7. Einweghandtücher am Küchenhandwaschbecken nicht vorhanden 8. Fliesenfugen im Spülraum versport 9. Unsachgemäße Lagerung von Reinigungsmitteln 10. Reinigungsdefizite im Kühlraum 11. Ungeeignete Ablageflächen im Kühlhaus 12. Fehlende Abdeckung der Kühlhausbeleuchtung 13. Unsachgemäße Lagerung von Lebensmittel im Tiefkühlbereich 14. Getränkekühlraum innen versport. 15. Kennzeichnung von Allergenen und Zusatzstoffen in der Speiskarte fehlt Maßnahmen und Entscheidungen: Mängelbericht, Bußgeldverfahren