Kontrollbericht zu Mandy's Railway Diner, Heidelberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mandy's Railway Diner
Speyerer Straße 1
69115 Heidelberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2019
  • Frist
    3. Mai 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mandy's Railway Diner, Heidelberg [#50031]
Datum
26. Januar 2019 02:51
An
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mandy's Railway Diner Speyerer Straße 1 69115 Heidelberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Anfrage vom 26. Januar 2019 (#50031) habe ich bisher noch keine Eingangs…
An Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mandy's Railway Diner, Heidelberg [#50031]
Datum
9. Februar 2019 13:26
An
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Anfrage vom 26. Januar 2019 (#50031) habe ich bisher noch keine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalten. Bitte bestätigen Sie mir, dass Sie meine Nachricht erhalten haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs…
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Betreff
Datum
14. Februar 2019 11:07
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr gehertxxx xxxxxxxx, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o…
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
18. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,8 MB
Sehr gehertxxx xxxxxxxx, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o. a. Antrags vom 26.01 .2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucher- informationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des betroffenen Betriebes bzw. Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. In diesem Fall bitten Sie um Mitteilung, damit Sie entscheiden können, ob Sie Ihren Antrag ggf. zurücknehmen. Einer Bescheidung des Antrags würde dies nicht entgegenstehen. Diesbezüglich weisen wir daraufhin, dass der grundsätzliche Anspruch des Lebensmittelunternehmers, die Identität des Antragstellers zu erfahren, spätestens bei Anhörung des Lebensmittelunternehmers entsteht. Ein Tätigwerden unserer Behörde ist nicht möglich, wenn diese nur unter dem Vorbehalt einer nochmaligen Rückfrage über die Bereitschaft zur Preisgabe der Identität geäußert wird. Ihr Antrag kann nur weiterbearbeitet werden, wenn er bedingungslos gestellt wird, da unsere Behörde nicht verpflichtet ist, zur Gewährung des Rechts auf Informationszugang ihrerseits gegen Belange des Datenschutzes von Dritten zu verstoßen. Wir machen darauf aufmerksam, dass selbst eine zunächst ausbleibende Nachfrage des Lebensmittelunternehmers im Rahmen der Anhörung den Antragsteller nicht vor späteren Anfragen des Lebensmittelunternehmers nach den Daten des Antragstellers schützt. Ihr Antrag kann also nur bearbeitet und beantwortet werden, wenn er bedingungslos und ohne diese Einschränkung gestellt wird. Wir dürfen Sie daher bitten, uns innerhalb von einer Woche nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten wollen. Ohne diese Erklärung Ihrerseits ist eine Bearbeitung Ihres VIG-Antrages nicht möglich. Sollte uns nach Ablauf der o. g. Frist, spätestens bis 28.02.2019 eine entsprechende Erklärung Ihrerseits nicht vorliegen, betrachten wir Ihren Antrag als zurückgenommen. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, aber der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten nicht uneingeschränkt zustimmen, wird Ihr Antrag ablehnend beschieden. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#50031] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mi…
An Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#50031]
Datum
19. Februar 2019 21:32
An
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Heidelberg - Veterinärabteilung
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
26. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
2019-03-28-scan_geschwaerzt.pdf
2,2 MB

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