Kontrollbericht zu Mare e Monti, Reutlingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mare e Monti
Bismarckstraße 32
72764 Reutlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle am 08.09.2016
Verstoß:
- Die Wurstaufschnittmaschine ist innen altverschmutzt.
- Sämtliches Schneidewerkzeug (Schäler, Messer, Dosenöffner usw.) sind altverschmutzt.
- Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind altverschmutzt und stark fettig.
- Kühlpflichtige Lebensmittel stehen bereits über mehrere Stunden bei einer Raumtemperatur von ca. 30 Grad Celsius ungekühlt in der Küche für Abendgeschäft bereit.

- Eine Komplettreinigung ist dringend notwendig!!!

Maßnahme: Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung, Ankündigung einer Nachkontrolle, Bußgeld

Nachkontrolle am 23.09.2016
Ohne Verstoß

Kontrolle am 06.08.2018
Verstoß:
- Untere Küche: Putz der Wandfläche im Bereich der Regale bröckelt ab.
- Obere Küche: Regal verschmutzt, Umleimer defekt.
- Der Fußboden ist beschädigt. Untere Küche: Fußboden schadhaft.
- Es fehlt eine hygienische Handwascheinrichtung bzw. die Vorhandene ist mangelhaft,
- Einmalhandtücher fehlen bzw. sind leer.
- Die Oberfläche, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, ist beschädigt und nicht glatt und abwaschbar und somit nicht leicht zu reinigen.
- Aufschnittmaschine unsauber.
- Der Fußboden ist beschädigt und nicht wasserundurchlässig.
- Die Einrichtung und Ausrüstungsgegenstände waren verunreinigt.
- Dunstabzug und Kochgerätschaften mangelhaft gereinigt.
- Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die im Pizzakühltisch gelagerten Lebensmittel wurde überschritten.
- Schinkenlagerung bei 19 Grad Celsius.

Maßnahme: Mündliche Belehrung, Verwarnung mit Verwarnungsgeld (OWIG), Mängel-/Kontrollbericht mit Anordnungen einer Nachkontrolle.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mare e Monti, Reutlingen [#141096]
Datum
12. Mai 2019 12:08
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mare e Monti Bismarckstraße 32 72764 Reutlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, weitere Hinweise, Ankündigung von postalischer Antwort "aus Datenschu…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, weitere Hinweise, Ankündigung von postalischer Antwort "aus Datenschutzgründen"
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 T…
1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte. 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe an den Betreiber. 3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei.
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Auskunft Kontrolle am 08.09.2016 Verstoß: - Die Wurstaufschnittmaschine ist innen altverschmutzt. - Sämtliches Sch…
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
28. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Kontrolle am 08.09.2016 Verstoß: - Die Wurstaufschnittmaschine ist innen altverschmutzt. - Sämtliches Schneidewerkzeug (Schäler, Messer, Dosenöffner usw.) sind altverschmutzt. - Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind altverschmutzt und stark fettig. - Kühlpflichtige Lebensmittel stehen bereits über mehrere Stunden bei einer Raumtemperatur von ca. 30 Grad Celsius ungekühlt in der Küche für Abendgeschäft bereit. - Eine Komplettreinigung ist dringend notwendig!!! Maßnahme: Mängelbericht/Kontrollbericht mit Anordnung, Ankündigung einer Nachkontrolle (Nach-)Kontrolle am 23.09.2016 Ohne Verstoß Maßnahmen: Bußgeld Kontrolle am 06.08.2018 Verstoß: - Untere Küche: Putz der Wandfläche im Bereich der Regale bröckelt ab. - Obere Küche: Regal verschmutzt, Umleimer defekt. - Der Fußboden ist beschädigt. Untere Küche: Fußboden schadhaft. - Es fehlt eine hygienische Handwascheinrichtung bzw. die Vorhandene ist mangelhaft, - Einmalhandtücher fehlen bzw. sind leer. - Die Oberfläche, die mit Lebensmittel in Berührung kommen, ist beschädigt und nicht glatt und abwaschbar und somit nicht leicht zu reinigen. - Aufschnittmaschine unsauber. - Der Fußboden ist beschädigt und nicht wasserundurchlässig. - Die Einrichtung und Ausrüstungsgegenstände waren verunreinigt. - Dunstabzug und Kochgerätschaften mangelhaft gereinigt. - Die maximal zulässige Höchsttemperatur für die im Pizzakühltisch gelagerten Lebensmittel wurde überschritten. - Schinkenlagerung bei 19 Grad Celsius. Maßnahme: Mündliche Belehrung, Verwarnung mit Verwarnungsgeld (OWIG), Mängel-/Kontrollbericht mit Anordnungen einer Nachkontrolle.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Auskunft Mare e Monti 24/2-5470-ha [#141096] Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Ausk…
An Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunft Mare e Monti 24/2-5470-ha [#141096]
Datum
14. Juni 2019 20:10
An
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Auskunft vom 28.05.2019! Ich frage stelle mir folgende Fragen und bitte Sie, mir diese netterweise zu beantworten, auch wenn möglicherweise kein dahingehendes Auskunftsrecht nach VIG bestehen könnte. 1. Bei der Nachkontrolle am 23.09.2016 wurde kein Verstoß festgestellt, aber ein Bußgeld verhängt. Deute ich diese Information richtig, wenn ich annehme, dass kein neuer Verstoß festgestellt wurde, die bei der Kontrolle vom 08.09.2016 festgestellten Verstöße aber noch bestanden und deshalb das Bußgeld verhängt wurde? 2. Bei der Kontrolle am 06.08.2018 wurde eine Nachkontrolle angeordnet. Da Sie deren Ergebnisse nicht mitgeteilt haben, fand diese Kontrolle wohl noch nicht statt? Bereits herzlichen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141096 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Klarstellungen Bei der Kontrolle vom 23.09.2016 handelt es sich um eine Nachkontrolle. Alle Mängel vom 08.09.2016 …
Von
Landratsamt Reutlingen - Kreisveterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Klarstellungen
Datum
26. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Bei der Kontrolle vom 23.09.2016 handelt es sich um eine Nachkontrolle. Alle Mängel vom 08.09.2016 wurden bis zum 23.09.2016 beseitigt, somit kein Verstoß festgestellt. Das Bußgeldverfahren wurde versehentlich bei der Nachkontrolle vom 23.09.2016 eingetragen, bezieht sich jedoch auf die Kontrolle vom 08.09.2016. Bei der Kontrolle vom 06.08.2018 wurde eine Nachkontrolle angeordnet. Der Betreiber hat die Beseitigung der Mängel schriftlich bestätigt (u.A. durch Vorlage v. Handwerkerrechnungen).

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