Kontrollbericht zu Maredo, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Maredo
Am Sandtorpark 4
20457 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Januar 2019
  • Frist
    2. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben di…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Maredo, Hamburg [#53009]
Datum
29. Januar 2019 08:32
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Maredo Am Sandtorpark 4 20457 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinform…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Maredo, Hamburg [#53009]
Datum
30. Januar 2019 12:47
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum:29.01.2019 Betrieb:siehe unten Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Zudem haben Sie erklärt, mit der Weitergabe Ihrer Daten (Name, Anschrift) nicht einverstanden zu sein (Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung). Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunfterteilung gemäß § 5 VIG über die Inhalte der Auskunft informieren wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Der Betrieb seinerseits hat auch die Möglichkeit Rechtsbehelf gegen die Herausgabe der Informationen an Sie einzulegen. Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ersatzweise legen Sie bitte Ihre Gründe dar, die den Widerspruch zur Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift rechtfertigen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt.   Neben Ihrer Anfrage sind eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Caffamacherreihe 1-3 20355 Hamburg                E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Anfrage lediglich über die neue Seite Topf Secret von FoodWatch geste…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Maredo, Hamburg [#53009]
Datum
16. Februar 2019 19:32
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe die Anfrage lediglich über die neue Seite Topf Secret von FoodWatch gestellt. Ziel war es, sie mit Informationen zu Lokalen bei mir in der Nähe zu füllen. Ich verstehe nicht ganz, warum die Betriebe meinen Namen und meine Anschrift bräuchten. Können Sie mir bitte erklären, was das für Auswirkungen für mich hat? Mir war nicht bewusst, dass ich persönlich und namentlich genannt werde. Es war so erklärt, dass die Auskunft allen Nutzern zur Verfügung steht und ich dachte, das es nicht verkehrt sei, wenn man eine Auskunft über die Betrieb rund um seinen Wohnort hat und mit guten Gewissen irgendwo Essen gehen kann. Mehr steckte gar nicht hinter meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Anfrage nach VIG Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Sie baten um Informationen für den Fa…
Von
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Maredo, Hamburg [#53009]
Datum
28. März 2019 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Anfrage nach VIG Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Sie baten um Informationen für den Fall, dass der Betreiber des von Ihnen angefragten Betriebes die Offenlegung nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG fordert, um dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Diese Anfrage des Betriebes liegt uns nun vor. Falls Sie Ihren Antrag nach dem VIG dennoch aufrecht erhalten, wird das Bezirksamt das Verfahren fortführen und dem Betreiber Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen. Der Betrieb seinerseits hat dann noch einen Monat Zeit, um Widerspruch gegen die Herausgabe der Informationen einzulegen. Wenn nach Ablauf dieser Frist kein Widerspruch bei uns eingegangen ist, werden wir Ihnen die gewünschten Informationen auf dem Postweg zukommen lassen. Sollte uns innerhalb einer Woche keine Antwort  von Ihnen  vorliegen, gehen wir davon aus, dass Sie der Weitergabe der Daten nicht zustimmen und Ihren Antrag nach dem VIG zurücknehmen. Das Bezirksamt würde das Verfahren damit abschließen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte alle noch offenen Anfragen zurückgezogen, da ich nicht mit der Weitergab…
An Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Maredo, Hamburg [#53009]
Datum
28. März 2019 15:44
An
Freie und Hansestadt Hamburg - Bezirksamt Hamburg-Mitte - Fachamt Gesundheit - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hatte alle noch offenen Anfragen zurückgezogen, da ich nicht mit der Weitergabe meiner persönlichen Daten einverstanden bin. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in