Kontrollbericht zu Margarethen Schlössle, Bad Säckingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Margarethen Schlössle
Baltherplatz 1
79713 Bad Säckingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Margarethen Schlössle, Bad Säckingen [#36041]
Datum
14. Januar 2019 10:48
An
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Margarethen Schlössle Baltherplatz 1 79713 Bad Säckingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14…
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
25. Januar 2019 10:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Januar 2019. Sie erhalten in den nächsten Tagen auf dem Postweg Nachricht von uns. Freundliche Grüße
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14…
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
25. Januar 2019 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14. Januar 2019. Sie erhalten in den nächsten Tagen auf dem Postweg Nachricht von uns. Freundliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (3) Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 14.01.2019 stell…
Von
Landkreis Waldshut - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (3)
Datum
13. Februar 2019 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 14.01.2019 stellten Sie beim Landratsamt Waldshut einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Ihr Antrag wurde unter dem Aktenzeichen 52/505.00 VIG 3 registriert. Die Zustellung eines amtlichen Schreibens an Sie ist gescheitert. Das Schreiben kam mit dem Vermerk zurück: "Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln." Das Landratsamt Waldshut -Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung- kann den Vorgang aus diesem Grund aktuell nicht weiter bearbeiten. Bitte geben Sie bei weiterem Schriftverkehr das o. g. Aktenzeichen an. Freundliche Grüße