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Kontrollbericht zu Maritim Hotelgesellschaft mbH, Bad Salzuflen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Maritim Hotelgesellschaft mbH
Herforder Straße 2
32105 Bad Salzuflen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Maritim Hotelgesellschaft mbH, Bad Salzuflen [#52587]
Datum
28. Januar 2019 13:05
An
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Maritim Hotelgesellschaft mbH Herforder Straße 2 32105 Bad Salzuflen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich we…
Von
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
31. Januar 2019 11:03
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

image001.jpg
4,3 KB


Sehr <Information-entfernt> Ihre Anfrage vom 28.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragsteller offen zu legen ist. Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#52587] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#52587]
Datum
6. Februar 2019 18:28
An
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Bitte benutzen Sie die angegebene Anschrift: << Adresse entfernt >>. Meine private Adresse ist Bernauer Straße 93b, 13507 Berlin. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 52587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem VIG Sehr <Information-entfernt> aufgrund zunehmender Nachfragen der betroffenen Betri…
Von
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG
Datum
6. März 2019 15:24
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
4,3 KB


Sehr <Information-entfernt> aufgrund zunehmender Nachfragen der betroffenen Betriebe auf Offenlegung der personenbezogenen Daten des Antragstellers weise ich Sie erneut darauf hin, dass ich als zuständige Behörde gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG (VerbraucherInformationsGesetz) Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) auf Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben werde. Die Offenlegung erfolgt nur, wenn der betroffene Dritte aktiv nachfragt. Zu Ihrem Antrag auf Veröffentlichung der Kontrollberichte eines Betriebes aus dem Kreis Lippe fehlt mir immer noch Ihre Adresse. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Antrag erst nach Angabe Ihrer vollständigen Anschrift bearbeitet werden kann. Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich davon aus, dass Sie den Antrag zurücknehmen, wenn Sie nicht innerhalb einer Woche Ihre vollständige Anschrift mitgeteilt haben und mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden sind. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#52587] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Priva…
An Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG [#52587]
Datum
18. März 2019 14:16
An
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Privatadresse können Sie der vorangegangenen Nachricht entnehmen. Ich bitte darum um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 52587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
834,4 KB
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.