Kontrollbericht zu Marktkauf, Bielefeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Marktkauf
Rabenhof 74
33609 Bielefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Februar 2019
  • Frist
    12. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Benjamin Haubeck
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Benjamin Haubeck
Betreff
Kontrollbericht zu Marktkauf, Bielefeld [#56458]
Datum
8. Februar 2019 18:28
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Marktkauf Rabenhof 74 33609 Bielefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Benjamin Haubeck <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Benjamin Haubeck
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie …
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Marktkauf, Bielefeld [#56458]
Datum
13. Februar 2019 08:40
Status
Warte auf Antwort
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22,6 KB


Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Sie haben der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere an den betroffenen Betrieb, gemäß Artikel 21 DSGVO ausdrücklich widersprochen. Ich weise Sie darauf hin, dass § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG vorsieht, dass die Behörde auf Nachfrage des Dritten (also des betroffenen Betriebes) den Namen und die Anschrift des Antragstellers offenlegt. Bitte teilen Sie mir Ihre Postanschrift mit. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Haubeck
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Marktkauf, Bielefeld“ vom 0…
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Benjamin Haubeck
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marktkauf, Bielefeld [#56458]
Datum
16. März 2019 09:35
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Marktkauf, Bielefeld“ vom 08.02.2019 (#56458) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Benjamin Haubeck Anfragenr: 56458 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, mit Mail vom 13.02.2019 bat ich um Mitteilung Ihrer P…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Marktkauf, Bielefeld [#56458]
Datum
24. Mai 2019 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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22,6 KB


Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, mit Mail vom 13.02.2019 bat ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Bis heute habe ich von Ihnen jedoch keine Antwort erhalten. Da ich beabsichtige, Ihnen die beantragte Auskunft auf dem Postweg zu übersenden, bitte ich nunmehr bis zum 31.05.2019 um Mitteilung Ihrer Postanschrift. Sollte ich von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, sehe ich Ihren Antrag als erledigt an; eine weitere Bearbeitung wird dann nicht mehr erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Haubeck
Sehr geehrte [geschwärzt], die Postadresse ist [geschwärzt] [geschwärzt] Sorry fuer die verspätete Antwort mei…
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Benjamin Haubeck
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marktkauf, Bielefeld [#56458]
Datum
1. Juni 2019 12:06
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], die Postadresse ist [geschwärzt] [geschwärzt] Sorry fuer die verspätete Antwort meinerseits. ... Mit freundlichen Grüßen Benjamin Haubeck Anfragenr: 56458 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift Benjamin Haubeck [geschwärzt], [geschwärzt]

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Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Haubeck, infolge Ihres o. g. Antrags hat der betroffene Betrieb von meiner Behörde die Offenl…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marktkauf, Bielefeld [#56458]
Datum
6. August 2020 16:08
Status
Anfrage abgeschlossen
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22,6 KB


Sehr geehrter Herr Haubeck, infolge Ihres o. g. Antrags hat der betroffene Betrieb von meiner Behörde die Offenlegung Ihrer Identität gefordert. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG dem/der von Ihrer Anfrage betroffenen Lebensmittelunternehmer/in auf dessen/deren Verlangen hin Ihre Personalien (Name, Anschrift) zwingend mitzuteilen sind. Dem steht auch Art. 21 DSGVO nicht entgegen; dort heißt es in Abs. 1 S. 2: "Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen." Letzteres trifft hier zu, da der durch § 5 Abs. 2 S. 4 VIG gewährte Rechtsanspruch des/der Beteiligten zu wahren ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie bis zum 20.08.2020 um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag nach dem VIG dennoch aufrecht erhalten möchten. Erst wenn Sie dies bestätigt haben, kann die weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen. Mit freundlichen Grüßen