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Kontrollbericht zu Marktkauf, Osnabrück

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Marktkauf
Iburger Straße 229
49082 Osnabrück

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Januar 2020
  • Frist
    12. Februar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Marktkauf, Osnabrück [#173809]
Datum
10. Januar 2020 10:34
An
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Marktkauf Iburger Straße 229 49082 Osnabrück 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173809 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173809 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 10.01.2020 auf Auskünfte nach d…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marktkauf, Osnabrück [#173809]
Datum
14. Januar 2020 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 10.01.2020 auf Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum Betrieb Marktkauf Nahne Iburger Str. 229 49082 Osnabrück. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass Sie mit Ihrem Antrag ein förmliches Verwaltungsverfahren in Gang gesetzt haben. Ihre im Antrag gemachten persönlichen Angaben sind unvollständig bzw. nicht korrekt. Eine melderechtliche Überprüfung Ihrer Person konnten mit den gemachten Angaben nicht durchgeführt werden. Bitte teilten Sie mir Ihren korrekten Namen und die korrekte Meldeanschrift mit. Auf Nachfrage des angefragten Betriebes sind Ihr Name und Ihre Anschrift durch den Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück offen zu legen. Sollte ich bis einschließlich zum 21.01.2020 keine Rückmeldung von Ihnen erhalten oder eine melderechtliche Überprüfung Ihrer Daten keine Übereinstimmung bringen, ist Ihr Antrag aufgrund unvollständiger bzw. falscher Angabe abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 10.01.2020 haben Sie um Übersendung der letzten beiden Kontrollberich…
Von
Landkreis Osnabrück - Veterinärdienst
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marktkauf, Osnabrück [#173809]
Datum
3. Februar 2020 14:20
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 10.01.2020 haben Sie um Übersendung der letzten beiden Kontrollberichte für die Betriebsstätte "Marktkauf Nahne", Iburger Str. 229, 49082 Osnabrück, gebeten. Ich habe Sie am 14.01.2020 per E-Mail aufgefordert, mir Ihren vollständigen und korrekten Namen und Anschrift mitzuteilen. Dieser Bitte sind Sie nicht nachgekommen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages ist daher nicht möglich und wird aus diesem Grund von mir abgelehnt. Kostenentscheidung: Dieser Bescheid ergeht gem. § 7 Abs. 1 S. 2 VIG gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung (Ihre Rechte): Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Osnabrück, Hakenstr. 15, 49074 Osnabrück erhoben werden. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.