Kontrollbericht zu Mc Donald‘s, Paderborn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mc Donald‘s
Frankfurter Weg 17
33098 Paderborn

Franchisenehmerin ist: Heiderich Pad KG, Amtsgericht Bielefeld HRA 16135

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Ich habe zwei Protokolle erhalten. Teile sind aufgrund personenbezogener Angaben lt. Bescheid geschwärzt - leider ohne dass erkennbar wäre dass dahinter (nur) personenbezogene Daten lägen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Mai 2022
  • Frist
    3. August 2022
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mc Donald‘s, Paderborn [#250058]
Datum
28. Mai 2022 12:41
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mc Donald‘s Frankfurter Weg 17 33098 Paderborn Franchisenehmerin ist: Heiderich Pad KG, Amtsgericht Bielefeld HRA 16135 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250058/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 28.05.2022 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf …
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Kontrollbericht zu Mc Donald‘s, Paderborn [#250058]
Datum
31. Mai 2022 07:46
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 28.05.2022 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d. h. der Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich zu bescheiden habe. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung Ihrer Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Anschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beauftragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu versenden.
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Entscheidung über Ihren Antrag vom 28. Mai 2022 auf Informationszugang nach dem VIG [...] Das Amt für Verbrauchers…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Entscheidung über Ihren Antrag vom 28. Mai 2022 auf Informationszugang nach dem VIG [...]
Datum
28. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat dem Antrag stattgegeben und Berichte von zwei Kontrollen aus der Vergangenheit geschwärzt und beigelegt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Entscheidung über Ihren Antrag vom 28. Mai 2022 auf Informationszugang nach dem VIG [...] [#250058] Sehr geehr…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Entscheidung über Ihren Antrag vom 28. Mai 2022 auf Informationszugang nach dem VIG [...] [#250058]
Datum
17. August 2022 10:16
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Anrede >> vielen Dank für die postalische Beantwortung meiner Anfrage. Können Sie mir bitte darüberhinaus mitteilen, welche Informationen Ihnen darüber vorliegen, welche Art von personenbezogenen Daten in den mir übersandten Kopien der Kontrollberichte geschwärzt sind? Es handelt sich bspw aber nicht abschließend um die Inhalte des Abschnitts zur Gefahranalyse und kritischen Kontrollpunkten HACCP. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250058/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
AW: Entscheidung über Ihren Antrag vom 28. Mai 2022 auf Informationszugang nach dem VIG [...] [#250058] Sehr <&…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
AW: Entscheidung über Ihren Antrag vom 28. Mai 2022 auf Informationszugang nach dem VIG [...] [#250058]
Datum
13. September 2022 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrem Antrag vom 28. Mai 2022 haben Sie die Herausgabe der Informationen über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen des betroffenen Betriebes und die dabei festgestellten Beanstandungen in Form der entsprechenden Kontrollberichte beantragt, sofern dort Beanstandungen stattgefunden haben. Der von Ihnen begehrte Informationszugang richtet sich nach § 2 Abs. 1 VIG. Sie werden also lediglich über die festgestellten Verstöße/ Beanstandungen des betroffenen Betriebes informiert. Etwaige Feststellungen, welche ebenfalls auf den Kontrollberichten vermerkt sind, jedoch keine Verstöße darstellen, werden dementsprechend geschwärzt. Darüber hinaus normiert § 3 Ziff. 2 lit. a) VIG, dass ein Anspruch nach § 2 VIG nicht besteht, soweit Zugang zu personenbezogenen Daten beantragt wird. Diese sind somit aus datenschutzrechtlichen Gründen ebenfalls zwingend zu schwärzen. Das VIG selbst definiert nicht, was unter personenbezogenen Daten zu verstehen ist; daher kann als Auslegungshilfe Art. 4 Nr. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) herangezogen werden. Gemäß Art. 4 Nr. 1 DS-GVO sind personenbezogene Daten Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar gilt eine Person, wenn sie direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung oder sonstiger Merkmale identifiziert werden kann. (BeckOK InfoMedienR/Rossi VIG, § 3 Rn. 12) Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.