Kontrollbericht zu McDonald's, Salzbergen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
McDonald's
An der Landesgrenze 4
48499 Salzbergen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde zurück genommen, da der Betrieb in einem anderen Bundesland liegt.Die Adresse der zuständigen Behörde war kurzfristig nicht feststellbar und aus Zeitgründen wurde dann auf weitere Maßnahmen verzichtet.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Juli 2022
  • Frist
    16. August 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu McDonald's, Salzbergen [#253279]
Datum
14. Juli 2022 12:16
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonald's An der Landesgrenze 4 48499 Salzbergen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253279/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht zu Mc Donald's, Salzbergen und Rheine Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, vie…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Mc Donald's, Salzbergen und Rheine
Datum
28. Juli 2022 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für die Übersendung Ihrer beiden Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu den Mc Donald´s Filialen in Salzbergen und Rheine. Bezüglich der Anfrage zu dem Betrieb in Salzbergen teile ich Ihnen mit, dass sich diese Filiale außerhalb unseres Zuständigkeitsbereichs befindet. Salzbergen liegt im Emsland so dass für die Bearbeitung der Landkreis Emsland, E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> zuständig ist. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an den Landkreis Emsland. Ich bitte um Ihr Verständnis. Hinsichtlich Ihrer VIG-Anfrage zu dem Betrieb Mc Donald´s, Kardinal-Galen-Ring 80, 48431 Rheine, muss ich Ihnen mitteilen, dass unter dieser Adresse lt. unseren Unterlagen kein entsprechender Betrieb geführt wird. Gern bearbeite ich Ihre Anfrage bei korrekter Betriebs- und Adressangabe. Auch in diesem Fall bitte ich um Ihr Verständnis. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Kontrollbericht zu Mc Donald's, Salzbergen und Rheine [#253279] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfr…
An Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mc Donald's, Salzbergen und Rheine [#253279]
Datum
28. Juli 2022 12:34
An
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bezieht sich auf die Mc Donald Filiale Otto-Bergmeyer Straße 2, 48431 Rheine. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253279/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, mit Ihrer E-Mail vom 28.07.2022 haben Sie die Ernsthaft…
Von
Kreisverwaltung Steinfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
29. Juli 2022 11:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, mit Ihrer E-Mail vom 28.07.2022 haben Sie die Ernsthaftigkeit Ihrer Antragstellung deutlich gemacht. Ich gehe davon aus, dass Sie ein entsprechendes Interesse an dem von Ihnen angefragten Betrieb haben. Von der begehrten Information sind Interessen Dritter betroffen, hier die Interessen des Betriebes. Das Verbraucherinformationsgesetz legt für solche Anträge ein bestimmtes Verfahren und bestimmte Fristen fest. Da hier Dritte zu beteiligen sind, ist über den Antrag innerhalb von 2 Monaten zu entscheiden. Das Verfahren ist in folgenden Schritten nacheinander abzuarbeiten: • Auswertung der entsprechenden Kontrollberichte mit Subsumtion der Feststellungen unter die entsprechenden Rechtsvorschriften, d. h. Bewertung der Feststellungen des Kontrollpersonals in Bezug auf Abweichungen vom Lebensmittelrecht, • Anhörung des betroffenen Lebensmittelbetriebes mit Gewährung einer angemessenen Anhörungsfrist, • Auswertung möglicher Bedenken, die im Rahmen der Anhörung vorgetragen werden, • Entscheidung über den Antrag in Form eines rechtsmittelfähigen Bescheides, der sowohl Ihnen als Antragsteller als auch dem Lebensmittelbetrieb als Betroffenen zuzustellen ist , • Informationsgewährung im Falle der Stattgabe des Antrages nach Ablauf der 1monatigen Rechtsmittelfrist. Hinweise Sofern es zur Informationsgewährung in Form der Kontrollberichte kommen wird, sind personenbezogene Daten zu schwärzen. Das gleiche gilt für Inhalte, die mit der eigentlichen Kontrolle nicht direkt zusammenhängen (z. B. Ergebnis von Beratungsgesprächen, Feststellungen im Betrieb, die keine Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen darstellen usw.). Denn die Informationserteilung ist auf festgestellte nicht zulässige Abweichungen von lebensmittelrechtlichen Anforderungen beschränkt. Die Gewährung der Informationen ist gebührenfrei, soweit der Verwaltungsaufwand 1.000 € nicht übersteigt. Den Aufwand für die Ermittlung der Betriebe, die Bewertung vieler Kontrollberichte, der entsprechenden Verwaltungsverfahren und etwaiger Klageverfahren mit dem Verwaltungsaufwand in meiner Behörde kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen. Freundliche Grüße