Kontrollbericht zu McDonald's, Coburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
McDonald's
Neustadter Straße 9c
96450 Coburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Juni 2021
  • Frist
    1. September 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Stadt Coburg - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu McDonald's, Coburg [#223986]
Datum
26. Juni 2021 08:47
An
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonald's Neustadter Straße 9c 96450 Coburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223986/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Sehr geehrte(r) Frau /Herr Antragsteller/in, wir bestätigen hiermit den Empfang Ihrer Anfrage vom 26.06.2021, wo…
Von
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Betreff
WG: [EXTERN] Kontrollbericht zu McDonald's, Coburg [#223986]
Datum
28. Juni 2021 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Frau /Herr Antragsteller/in, wir bestätigen hiermit den Empfang Ihrer Anfrage vom 26.06.2021, worin Sie um Preisgabe von Informationen von lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen im Gewerbebetrieb „McDonald`s“, Neustadter Str. 9c, in 96450 Coburg, ersuchen. Sollte es in dem angesprochenen Betrieb während der letzten beiden Betriebskontrollen zu protokollierten Beanstandungen gekommen sein, ist der Betrieb vor Auskunftserteilung an den Antragssteller zu beteiligen. Wir weisen darauf hin, dass sich in diesem Fall die Frist zur Auskunftserteilung gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonald's, Coburg“ vom…
An Stadt Coburg - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Kontrollbericht zu McDonald's, Coburg [#223986]
Datum
30. Juli 2021 08:08
An
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonald's, Coburg“ vom 26.06.2021 (#223986) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223986/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Antragsteller/in, zu Ihrer Anfrage vom 26.06.2021 teilen wir mit, dass der betroffene L…
Von
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Kontrollbericht zu McDonald's, Coburg [#223986]
Datum
2. August 2021 08:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte(r) Herr/Frau Antragsteller/in, zu Ihrer Anfrage vom 26.06.2021 teilen wir mit, dass der betroffene Lebensmittelbetrieb darüber informiert wurde, dass eine Kontrollberichtanfrage zu seinem Betrieb vorliegt. Ihm wurde deshalb die Möglichkeit eingeräumt, sich zu den beabsichtigten Maßnahmen zu äußern. Sobald diese Anhörungsfrist verstrichen ist, werden Sie über den Fortgang des Verfahrens in Kenntnis gesetzt. Wie Ihnen mit Schreiben vom 28.06.2021 mitgeteilt worden ist, verlängert sich die Frist bis zu Verbescheidung daher gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Freundliche Grüße

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Stadt Coburg - Ordnungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Coburg - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. August 2021
Status
Anfrage abgeschlossen