Kontrollbericht zu McDonald's, Herrenberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
McDonald's
Ohmstraße 5/1
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    9. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Oliver Kreuzenbeck
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann h…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
Oliver Kreuzenbeck
Betreff
Kontrollbericht zu McDonald's, Herrenberg [#156635]
Datum
10. Juli 2019 22:28
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonald's Ohmstraße 5/1 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Kreuzenbeck <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Kreuzenbeck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Kreuzenbeck
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem VIG. Wir werden den von Ihnen benannten Be…
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Betreff
AW: Kontrollbericht zu McDonald's, Herrenberg [#156635]
Datum
11. Juli 2019 07:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem VIG. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag anhören, wodurch sich die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich persönlich Dienstag und Mittwoch ganztags und in den ungeraden Kalenderwochen auch am Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten im Büro. Während meiner Abwesenheit können Sie sich in dringenden Fällen an das Sekretariat unter der Telefonnummer 07031/ 663- 1796 oder -1468 wenden oder per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kreuzenbeck
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonald's, Herr…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
Oliver Kreuzenbeck
Betreff
AW: Kontrollbericht zu McDonald's, Herrenberg [#156635]
Datum
28. September 2019 10:37
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonald's, Herrenberg“ vom 10.07.2019 (#156635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Kreuzenbeck Anfragenr: 156635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Oliver Kreuzenbeck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Sehr geehrter Herr Kreuzenbeck, in Ihrem o. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz ha…
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Betreff
AW: Kontrollbericht zu McDonald's, Herrenberg [#156635]
Datum
9. Oktober 2019 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kreuzenbeck, in Ihrem o. g. Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz haben Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprochen. Wir weisen jedoch darauf hin, dass nach § 5 Absatz 2 S. 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Nachfrage des Dritten (des angefragten Betriebes) die Behörde Name und Anschrift von Ihnen offen zu legen hat. Bitte teilen Sie uns kurz schriftlich bis spätestens 14.10.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich persönlich Dienstag und Mittwoch ganztags und in den ungeraden Kalenderwochen auch am Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten im Büro. Während meiner Abwesenheit können Sie sich in dringenden Fällen an das Sekretariat unter der Telefonnummer 07031/ 663- 1796 oder -1468 wenden oder per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kreuzenbeck
Sehr geehrte [geschwärzt], ich bin mir nicht sicher an welcher Stelle ich der Weitergabe meiner Adresse widerspro…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
Oliver Kreuzenbeck
Betreff
AW: Kontrollbericht zu McDonald's, Herrenberg [#156635]
Datum
9. Oktober 2019 20:58
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte [geschwärzt], ich bin mir nicht sicher an welcher Stelle ich der Weitergabe meiner Adresse widersprochen habe aber selbstverständlich dürfen Sie diese auf Anfrage herausgeben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 156635 Antwort an: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Lebensmittelüberwachung - Antrag auf Informationen gemäß § 2 Verbraucherinformationsgesetz über das Verbraucherpor…
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung - Antrag auf Informationen gemäß § 2 Verbraucherinformationsgesetz über das Verbraucherportal Topf secret zu McDonald's, Ohmstr. 5 /1, 71083 Herrenberg vom 10.07.2019
Datum
29. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr xxx es ergeht folgender BESCHEID 1. Ihrem Antrag vom 10.07.2019 auf Informationen gemäß Verbraucherinformations- gesetz wird statt gegeben. 2. Der Informationszugang erfolgt frühestens am 18.11.2019 durch Zusendung eines gesonderten Schreibens. 3. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei. GRÜNDE Beim Landratsamt Böblingen, Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung, ist am 10.07.2019 Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über die Internetplattform fragdenstaat.de eingegangen. Sie beantragen die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in o.g. Betrieb stattgefunden? Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden, in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden. Nach § 1 Nr. 1 des VIG erhalten Verbraucherinnen freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Hierzu zählen auch Daten über Verstöße gegen das Lebens-und Futtermittelgesetzbuch. Die Anfrage bezieht sich auf Informationen, die die Lebensmittelüberwachung des Landratsamts Böblingen im Zuge der sachlichen Aufgabenerfüllung gemäß §§18, 19 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG) in der Vergangenheit erhoben hat, so dass die Voraussetzungen für den begehrten Informationszugang nach den o.g. Normen grundsätzlich vorliegen. Im vorliegenden Verfahren waren Belange Dritter von dem Antrag auf Informationszugang betroffen. Der von Ihnen benannte Betrieb wurde zu Ihrem Antrag gemäß § 5 VIG angehört. Entsprechend § 5 Abs. 2 und 3 VIG ist die Entscheidung über den Antrag allen Beteiligten bekannt zu geben. Diese erhalten deshalb eine Ausfertigung dieses Bescheides (vgl. Ziffer 2 dieses Bescheides). Nach eingehender Prüfung liegen keine dem Auskunftsbegehren entgegenstehenden Ausschluss- und Beschränkungsgründe gern. § 3 VIG vor. Insbesondere wird ausdrücklich kein Zugang zu den in § 3 Nr. 21it. a) VIG, § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG (Bund) besonders geschützten personenbezogenen Daten beantragt. Vorliegend sind auch keine weiteren, der Informationsgewährung entgegenstehenden Hindernisse ersichtlich. Dem Antrag war daher stattzugeben so dass der Informationszugang gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG im beantragten Umfange zu gewähren ist. Die Gewährung des Auskunftsanspruches erfolgt gemäß § 5 Abs. 3 VIG durch Zuleitung eines gesonderten Schreibens, das die beantragten Auskünfte enthält. Hierzu weisen wir darauf hin, dass die informationspflichtige Stelle gemäß § 6 Abs. 3 VIG nicht verpflichtet ist, die inhaltliche Richtigkeit der gewährten Information zu überprüfen, soweit es sich nicht um personen bezogene Daten handelt. Im Hinblick auf den Zeitpunkt der Informationserteilung weisen wir auf das Folgende hin: Gemäß § 5 Abs. 4 VIG haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Erteilung der Informationen nach § 2 Abs. 1 Nr.1 VIG keine aufschiebende Wirkung. Nach § 5 Abs. 4 Satz 2 und 3 VIG ist aber zugunsten des Dritten zwischen der Entscheidung über den Antrag und der Informationserteilung ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen. Dieser soll 14 Tage nicht überschreiten (siehe Datum unter Ziffer 2). Wird von Seiten eines Dritten in dieser Zeit vorläufiger Rechtschutz vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Anspruch genommen, wird die begehrte Information abweichend von Ziffer 2 dieses Bescheides frühestens erst nach Abschluss des vorläufigen Rechtschutzverfahrens erteilt (VG Leipzig, LMRR 2014, S. 30). Die Kostenentscheidung beruht auf §7 VIG. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landratsamt Böblingen in 71034 Böblingen schriftlich, zur Niederschrift oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz einzulegen. Die De-Mail-Adresse lautet: [geschwärzt] Wichtig: Wir wollen sicher, vertraulich und rechtsverbindlich mit Ihnen elektronisch kommunizieren. Daher ist die Einreichung eines Widerspruchs mit einer gewöhnlichen Mail unzulässig und damit formunwirksam! Mit freundlichen Grüßen xxx Hinweis: Die VIG- Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informationen durch die Verbraucherin oder den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung bzw. Weitergabe der Informationen erfolgt daher in eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht beachten müssen. Das gilt insbesondere für eine etwa beabsichtigte Veröffentlichung der begehrten Information.

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Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
landratsamt-bb-lebensmitteluberwachung-topf-secret-mcdonalds-antwort.pdf
2,3 MB

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