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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu McDonald's, Iserlohn

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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VA MÄRKISCHER KREIS DERLANDRAT Fachdienst Verbraucherschutz /Veterinär- wesen ███ ████ MÄRKISCHER KREIS -Heedfelder Straße45 -58509 Lüdenscheid █████ ██▏ █████████████████████ ████████ ███████████████ ███████████████████████████████████▏ █████████ ████ ██████ Sprechzeiten montags bis freitags 08:30-12:00Uhr donnerstags zusätzlich 13:30-15:30Uhr serlonn Geschäftszeichen: 76-39.10.06 26&Juni 2019 Zugang zu Informationenüber Ergebnisse der amtlichenLebensmittelüberwachungnach dem GesetzzurVerbesserung dergesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherin- formationsgesetz — VIG)bezogenaufden Betrieb Mc DonaldsIserlohn, Raifeisenstr. 45 -Ihr Antragvom 20.06.2019 bezogenaufIhrenobigenAntragaufHerausgabe von Informationen derLebensmittelüberwa- chungbezogen auf den obigenBetrieb nachdem VIG,ergehtfolgender Bescheid: I: Dem Antragwirdstattgegeben. Dievon Ihnenbegehrten Informationen werden inderaus der Anlageersichtlichen Form erteilt. 2. SoweitdieInformationserteilung auf$ 2 Absatz1 Satz1 Nummer 7 VIG (Überwa- chungsmaßnahmen oder anderebehördliche MaßnahmenoderTätigkeiten, die nichtim Zusammenhang mitAbweichungen von gesetzlichenAnforderungen ste- hen)beruht, ordneichdiesbezüglich diesofortige Voliziehung an. Seitelvon5 Sparkasse Lüdenscheid Stadtsparkasse Iserlohn Elektronische Kommunikation: IBAN:DESI 4585 000500000000 42 IBAN: DES14455004500000202 06 httpy//www.maerkischer-kreis.de/ BIC: WELADEDLLSD BIC: WELADEDIISL kontakt.php
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Begründung: Mit obigem Antrag begehrten Sie die Herausgabe folgender Informationen der Lebensmittel- überwachung bezogen auf den o.g. Betrieb nach dem VIG vor: « Datum der letzten beiden lebensmitteirechtlichen Betriebsüberprüfungen e Angaben zu Beanstandungen, ggf. Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte. Da die angefragten Informationen bei mir als informationspflichtige Stelle gemäß & 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 VIG vorliegen, sehe ich Ihren Informationsanspruch gemäß 8 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1i.V.m. Nr. 7 VIG als erfüllt an. Nachdieser Vorschrift sind Daten herauszugeben über „nicht zulässige Abweichungen“ von An- forderungen aus nationalen oder europäischen lebensmittelrechtlichen Vorschriften sowie be- hördliche Maßnahmen und Entscheidungen, die in diesem Zusammenhang getroffen worden sind; dies gilt ebenso für Überwachungsmaßnahmen und sonstige behördliche Tätigkeiten zu Zwecken des Verbraucherschutzes gemäß $& 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 VIG. Dies bedeutet, dass grundsätzlich sämtliche —- sowohl positive als auch negative - Kontrollergeb- nisse aus der amtlichen Lebensmittelüberwachung von dem Informationsanspruch erfasst sind, soweit kein Ausschluss- oder Beschränkungsgrund nach 8 3 VIG oderein sonstiger Ablehnungs- grund gemäß 8 4 VIG vorliegt. Anhaltspunkte, dass hier ein solcher Grund vorliegt, wurden nicht vorgetragen,sind derzeit nicht bekannt oder ersichtlich. Sie beabsichtigen, die abgefragten Daten über amtliche Kontrollen zu nutzen, um sie der Öffent- lichkeit zugänglich zu machen. Dieses Vorhaben dient der Transparenzfür Verbraucherinnen und Verbraucher undliegt somit im öffentlichenInteresse. Ein solches Transparenzsystem als Grund- lage für eine effektive Verbraucherinformation kann allerdings nur dann funktionieren, wenn auch möglichst sämtliche vorhandenen Kontrollergebnisse zur Ermöglichung einer Vergleichbar- keit tatsächlich öffentlich gemacht werden. Ich werde daher, die in der Anlage aufgeführten Informationen an Sie weiter geben. Gemäß 8 6 Abs. 1 Satz 1 VIG kann die informationspflichtige Stelle den Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht und in sonstiger Weise eröffnen. Seite2von5
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Vorliegend wird neben dem Datum der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprü- fungen und den Angaben zu Beanstandungen, die Herausgabe der entsprechenden Kontrollbe- richte begehrt. Weil ein Kontrollbericht neben Informationen über Verstöße bzw. rechtliche Abweichungen im Sinne von $ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VIG auch weitere, betriebsbezogene, z. T. auch personenbezo- gene Daten enthält, gegen deren Herausgabe rechtliche Bedenken bestehen, erfolgt die Infor- mationsgewährung in der aus der Anlage ersichtlichen Form. Durch diese Art der Informations- erteilung wird dem Kernanliegen Ihrer Antragstellung genügt. Die aufgeführten Informationen werden Ihnen schriftlich in Papierform auf dem Postweg mit diesem Bescheid zur Verfügung gestellt werden. Zu 2. Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung: Für Informationen nach $ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 VIG [Abweichungen von gesetzlichen An- forderungen) ist gemäß & 5 Absatz 4 VIG bereits gesetzlich vorgesehen, dass eine Anfechtungs- klage keine aufschiebende Wirkunghat. Für Informationen nach $ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 VIG bedarf es dagegen noch der Anord- nungder sofortigen Vollziehung, wenn die zuständige Behörde die aufschiebende Wirkungeiner Klage beseitigen möchte. Wie bereits ausgeführt, soll die beabsichtigte Informationserteilung dazu dienen, Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen. Diese Transparenz soll wesentlich zur Entscheidungsfindung der Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen. Dieses Vorhaben funk- tioniert nur dann effektiv, wenn die abgefragten Daten zu Ergebnissen der amtlichen Kontrolle auch aktuell sind. Daten, die ggf. erst nach Ausschöpfung des Rechtsweges mit monate- oder sogar jahrelanger Verspätung veröffentlicht werden können, haben für die Verbraucherinnen und Verbraucher voraussichtlich keinen aussagekräftigen Wert mehr und können nicht zur Ent- Seite3von5
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scheidungsfindung beitragen. Aus diesemGrund ist diesofortige Vollziehung derInformations- erteilung gemäß & 80 Abs.2 Satz1 Nr.4 derVerwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Inte- ressenotwendig. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesenBescheidkann innerhalb einesMonats nach Bekanntgabe Klageerhoben werden. DieKlageistbeidem Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstraße 1,59821Arnsberg schriftlich o- desUrkundsbeamtenderGeschäftsstelle zuerheben. derzu Protokoll DieKlagekannauchdurchÜbertragung eines elektronischen Dokumentsan dieelektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss fürdieBearbeitung durchdasGericht geeignet sein. Esmuss miteinerqualifizierten elektronischen Signatur derver- antwortenden Personversehen sein oder von der verantwortendenPerson signiertund auf ei- nem sicheren Übermittlungsweggemäß $ 55a Abs.4 VwGOeingereicht werden. Diefür dieÜber- mittlungund BearbeitunggeeignetentechnischenRahmenbedingungen bestimmen sich nach nähererMaßgabeder Verordnung über die technischen Rahmenbedingungendes elektronischen Rechtsverkehrsund über das besondere elektronische Behördenpostfach(Elektronischer- Rechtsverkehr-Verordnung-ERVV) vom 24.November2017 (BGBl. IS. 3803). Mitfreundlichen Grüßen Im Auftrag: ██ Seite4 von5
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Antrag nach dem VIG über die Herausgabe von Informationen über den Betrieb: Betriebsstätte: Mc Donalds Raiffeisenstr. 43 -45 58638 Iserlohn Letzte durchgeführte Kontrolle: 25.09.2017 (planmäßige Routinekontrolle) Kontrollangaben: planmäßige Routinekontrolle am 25.09.2017 (Kein Verstoß) Kontrollangaben: Ermittlung/Überprüfung am 14.09.2017 (Kein Verstoß)
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