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Kontrollbericht zu McDonald's, Leipzig

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
McDonald's
Willy-Brandt-Platz 7
04109 Leipzig

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    5. Februar 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beantrage die Herausg…
An Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu McDonald's, Leipzig [#55747]
Datum
5. Februar 2019 12:12
An
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonald's Willy-Brandt-Platz 7 04109 Leipzig 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Gesetz zur Verbesserung der gesindheitsbezogenenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
Von
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Via
Briefpost
Betreff
Gesetz zur Verbesserung der gesindheitsbezogenenen Verbraucherinformationen (Verbraucherinformationsgesetz - VIG)
Datum
11. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Ihre Schreiben vom 11.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Sehr geehrte<Information-entfernt> mit Schreib…
An Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Schreiben vom 11.02.2019
Datum
15. Februar 2019
An
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sehr geehrte<Information-entfernt> mit Schreiben vom 11.02.2019 baten Sie zu meinen Anfragen nach den Kontrollberichten für die Geschäfte „Total, Rackwitzer Str.“ und „McDonalds Leipzig Hbf, Willy-Brandt-Platz 7“ um Mitteilung, ob Name und Anschrift des Antragstellers dem betroffenen Dritten auf Nachfrage mitgeteilt werden können. Hiermit erteile ich die Zustimmung, den Namen und die Anschrift – aber nur bei ausdrücklicher Nachfrage – mitzuteilen. Eine automatische Mitteilung des Namen und der Anschrift ohne Nachfrage sieht das Gesetz nicht vor. Ferner weise ich darauf hin, dass Sie gem. §5 Abs. 2 Satz 1& 2 die Anfrage in der Regel innerhalb eines Monats zu beantworten haben. Bei einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf 2 Monate. Aus meiner Sicht sagt der Abs. des Paragraphen 5 folgendes aus: [...] dass von einer Anhörung abgesehen werden kann, 1. bei der Weitergabe von Informationen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2. in Fällen, in denen dem oder der Dritten die Erhebung der Information durch die Stelle bekannt ist und er oder sie in der Vergangenheit bereits Gelegenheit hatte, zur Weitergabe derselben Information Stellung zu nehmen, insbesondere wenn bei gleichartigen Anträgen auf Informationszugang eine Anhörung zu derselben Information bereits durchgeführt worden ist. Der erwähnte §2 Absatz 1 Satz 1 Nummer schreibt wiederrum, dass jeder Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über "von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind, [...]" hat. Gem. meiner Anfrage geht es dabei vor allem um (nicht zulässige) Abweichungen zu den Anforderungen des Lebensmittelgesetzbuches für die angefragten Unternehmen. Somit wäre die Bedienungen des Satze 1 bereits gegegeben. Aber auch der Satz 2. trifft zu. Da dem Dritten sowohl bekannt ist, dass a) die regelmäßigen Kontrollen durch Ihre Behörde stattfinden, b) das Ergebnis der Kontrolle ihm mitgeteilt wurde, c) die Datenerhebung durch Ihre Stelle bekannt ist und d) er in der Vergangheit bereits Gelegenheit hatte, zur Stellungnahme in Bezug auf die Weitergabe der Information hatte. e) Da die Berichte Ihnen als zuständige Kontrollbehörde vorliegen sollte Ich muss ich daher davon ausgehen, dass eine Anhörung des Dritten nicht notwendig ist und Sie gem. §5 Abs. (2) des VIG einen Monat Zeit für die Beantwortung der Anfrage haben. Aus meiner Sicht besteht bei den aktuellen Anfrage nur eine Möglichkeit zur Fristverlängerung, wenn die Kontrollen erst innerhalb der letzten zwei Monate stattgefunden hat und somit der betroffene Dritte noch keine Möglichkeit zur Stellungnahme hatte. Eine Fristverlängerung auf Grund der Viezahl von Anfragen nach dem Verbraucherinformatinsgesetz hat der Gesetzgeber in seinem Gesetz nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
VIG-Anfrage - VIG / 19 / 252 - McDonald´s
Von
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Via
Briefpost
Betreff
VIG-Anfrage - VIG / 19 / 252 - McDonald´s
Datum
18. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
VIG-Anfrage - VIG / 19 / 252 - McDonald´s
Von
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Via
Briefpost
Betreff
VIG-Anfrage - VIG / 19 / 252 - McDonald´s
Datum
18. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
VIG-Anfrage - VIG / 19 / 252 - McDonald´s Sehr geehrtAntragsteller/in Sehr geehrte<Information-entfernt> mi…
An Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
VIG-Anfrage - VIG / 19 / 252 - McDonald´s
Datum
19. Februar 2019
An
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sehr geehrte<Information-entfernt> mich interessieren grundsätzlich beide Verkaufsstellen, der Schwerpunkt liegt jedoch auf dem großen Geschäft auf Bahnsteigebene (im Bahnhofsgebäude, das Geschäft in der Shoppingpassage ist zweitrangig). Mit freundlichen Grüßen

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AW: VIG-Anfrage - VIG / 19 / 252 - McDonald´s [#55747] Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Information…
An Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG-Anfrage - VIG / 19 / 252 - McDonald´s [#55747]
Datum
9. April 2019 19:15
An
Stadt Leipzig - Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonald's, Leipzig“ vom 05.02.2019 (#55747) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55747 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.