Kontrollbericht zu McDonald's, Mannheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
McDonald's
Mittelstraße 12
68169 Mannheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu McDonald's, Mannheim [#59161]
Datum
24. Februar 2019 16:22
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonald's Mittelstraße 12 68169 Mannheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Zwischennachricht Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 24.02.2019…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
18. März 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 24.02.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäߧ 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. in diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
18. März 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Sehr geehrte /r Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwe…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu McDonald's, Mannheim [#59161]
Datum
20. März 2019 09:35
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrte /r Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr Semsrott, Aufgrund …
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
3. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Aufgrund des Antrags vom 24.02.2019 ergeht folgender Bescheid: 1. Nach § 1, 2 und 5 in Verbindung mit § 6 des VIG wird dem Antrag auf Informationszugang stattgegeben. 2. Der Informationszugang wird nach Unanfechtbarkeit dieser Verfügung gewährt. 3. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei. BEGRÜNDUNG Mit Email vom 24.02.2019 wurde der Antrag auf Auskunft folgender Informationen zu dem oben genannten Betrieb gestellt: Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden? Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, wird die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts beantragt. Der Antrag entspricht den Anforderungen des § 4 VIG. Nach § 2 Abs.1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über: 1. von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind, 2. von einem Erzeugnis oder einem Verbraucherprodukt ausgehende Gefahren oder Risiken für Gesundheit und Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern, 3. die Zusammensetzung von Erzeugnissen und Verbraucherprodukten, ihre Beschaffenheit, die physikalischen, chemischen und biologischen Eigenschaften einschließlich ihres Zusammenwirkens und ihrer Einwirkung auf den Körper, auch unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen Verwendung oder vorhersehbaren Fehlanwendung, 4. die Kennzeichnung, die Herkunft, die Verwendung, das Herstellen und das Behandeln von Erzeugnissen und Verbraucherprodukten, 5. zugelassene Abweichungen von den in Nummer 1 genannten Rechtsvorschriften über die in den Nummern 3 und 4 genannten Merkmale oder Tätigkeiten, 6. die Ausgangsstoffe und die bei der Gewinnung der Ausgangsstoffe angewendeten Verfahren, 7. Überwachungsmaßnahmen oder andere behördliche Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern, einschließlich der Auswertung dieser Tätigkeiten und Maßnahmen, sowie Statistiken über Verstöße gegen in § 39 Absatz 1 Satz 1 des Lebensmittel-und Futtermittelgesetzbuches und § 26 Absatz 1 Satz 1 des Produktsicherheitsgesetzes genannte Rechtsvorschriften, soweit sich die Verstöße auf Erzeugnisse oder Verbraucherprodukte beziehen, (Informationen), die bei einer Stelle im Sinne des Absatzes 2 unabhängig von der Art ihrer Speicherung vorhanden sind. Der Anspruch nach Satz 1 besteht insoweit, als kein Ausschluss-, oder Beschränkungsgrund nach § 3 vorliegt. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher den Antrag dahingehend aus, dass Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittel recht in dem genannten Betrieb für die beiden letzten Betriebsprüfungen gewünscht werden. Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach § 3 VIG sind nicht bekannt. Es sind daher keine Hinderungsgründe erkennbar dem Antrag stattzugeben, weshalb der Informationszugang gem. § 5 Abs. 3 VIG nach Unanfechtbarkeil dieses Bescheides erfolgt. Nach § 6 Abs. 3 VIG ist die lnformationspflichtige Stelle nicht verpflichtet, die inhaltliche Richtigkeit der Information zu überprüfen, soweit es sich nicht um personenbezogene Daten handelt. Eine rechtliche Anhörung der Verantwortlichen des oben genannten Betriebs ist ergangen. Die mit Schreiben vom 30.03.2019 dargelegten Gründe widersprechen nicht der Entscheidung auf lnformationszugang. ln diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Hinweise unten. Die Information zu wird gem. § 7 VIG kostenfrei erteilt. Im Rahmen des § 5 Abs. 2 VIG erhalten diesen Bescheid neben dem Antragsteller auch die Verantwortliche des oben genannte Betriebs. Als Bestandteil der Verfügung an die Verantwortliche des oben genannten Betriebs ist die beabsichtigte Auskunftserteilung beigefügt. Die Rechtbehelfsbelehrung gilt für beide Verfahrensbeteiligten. Hinweis: Die VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendung erhaltener Informationen durch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung bzw. Weitergabe der Informationen erfolgt daher in eigener Verantwortung, wobei Sie dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit der Informationsplattform .. Topf-Secret" verbundene kontroverse Diskussion können wir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie bei allen Meinungsäußerungen über Dritte, von diesen rechtlich auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob derartige Ansprüche im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung und ist daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden behördlichen Auskunft. Im Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten liegt die rechtsverbindliche Klärung solcher Rechtsfragen bei den zuständigen Gerichten. [Rechtsbehelfsbelehrung]
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Antrag nach dem VIG Sehr geehrter Herr Semsrott, gegen unseren Bescheid vom 03.04.2019 wurde durch den Gewerbetre…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
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Briefpost
Betreff
Antrag nach dem VIG
Datum
17. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, gegen unseren Bescheid vom 03.04.2019 wurde durch den Gewerbetreibenden Widerspruch eingelegt. Aufgrund des eingegangenen Widerspruches wird der Bescheid nicht rechtskräftig. Es ist zunächst die Widerspruchsentscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe abzuwarten. Über die Entscheidung werden wir Sie zu gegebener Zeit unterrichten. Ob und Gegebenenfalls wann die beantragte Auskunft erteilt wird kann derzeit nicht mitgeteilt werden. Sofern absehbar ist ob Kosten entstehen werden, werden wir uns nochmals schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem VIG [#59161] Sehr geehrte<< Anrede >> nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltun…
An Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem VIG [#59161]
Datum
17. Dezember 2019 16:45
An
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sollte einer Herausgabe nichts mehr im Wege stehen: https://www.bverwg.de/de/290819U7C29.17.0 Ich möchte Sie bitten, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonald's, Mannheim“ vom 24.02.2019 (#59161) nunmehr zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 59161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/59161 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Mannhe…
Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
3. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie haben bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Stadt Mannheim per EMail einen Antrag auf Gewährung von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gestellt. Konkret wurde nach Auskünften gefragt, wann in dem o.g. Betrieb die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden hätten und ob es hierbei zu Beanstandungen gekommen sei. Falls ja wurde die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts beantragt. Die Stadt Mannheim hat dem Antrag nach Anhörung des Betreibers der o.g. Gaststätte mit Verfügung vom 03.04.2019 stattgegeben. Wie Ihnen die Stadt Mannheim mit Schreiben vom 17.04.2019 mitgeteilt hat, wurde durch den Betreiber Widerspruch eingelegt. Dieser wurde von uns wie folgt verbeschieden: 1. Der Widerspruch gegen Nr. 1 und 3 der Verfügung der Stadt Mannheim vom 03.04.2019 wird zurückgewiesen. 2. Nt. 2: der der Stadt Mannheim vom 03.04.2019 Verfügung wird abgeändert und wie folgt neu gefasst: "Die Informationsgewährung erfolgt frühestens 14 Tage ab Zustellung des Widerspruchsbescheides an den Widerspruchsführer." 3. Der Antrag des Widerspruchsführers vom 15.04.2019 auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs wird abgelehnt. 4. Der Widerspruchsführer trägt die Kosten des Verfahrens. 5. Die Verwaltungsgebühr für diese Entscheidung wird auf 100,00 Euro festgesetzt. Um eine Herausgabe der Informationen zu verhindern hat der Setreiber der Gaststätte nunmehr die Möglichkeit beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zu stellen. Sollte dies nicht erfolgt, werden Ihnen die Informationen von der Stadt Mannheim mitgeteilt. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
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Von
Stadt Mannheim - Abteilung Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
mannheim-mcdonalds_geschwaerzt.pdf
1,3 MB

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