Kontrollbericht zu McDonald's Pfungstadt, Pfungstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
McDonald's Pfungstadt
Eschollbrücker Straße 47B
64319 Pfungstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2019
  • Frist
    16. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Kontrollbericht zu McDonald's Pfungstadt, Pfungstadt [#57256]
Datum
12. Februar 2019 05:23
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Topf Secret Interesse

Offenbar hat die Behörde gefragt, welches Interesse Sie verfolgen. Nach dem Gesetz müssen Sie aber kein Interesse darlegen.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonald's Pfungstadt Eschollbrücker Straße 47B 64319 Pfungstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier

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Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG): Ihr Antrag vom 12.02.2019 auf Informationen über den Betrieb Mc…
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG): Ihr Antrag vom 12.02.2019 auf Informationen über den Betrieb McDonald's Pfungstadt, Eschollbrücker Straße 47 B, 64319 Pfungstadt
Datum
8. April 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Herr Beier, die eingehende rechtliche Würdigung Ihres Antrages hat zu dem Ergebnis geführt, dass das Verfahren wie gesetzlich vorgesehen seinen Fortgang nehmen kann. Dies bedeutet, dass als nächster Schritt nunmehr die Anhörung des oder der Dritten (Betriebsinhaber/in) unter Fristsetzung durchgeführt wird (§ 5 Abs. 1 Satz 1 VIG). Nach Äußerung oder fruchtlosem Fristablauf ergeht auf Ihren Antrag ein förmlich zuzustellender Bescheid, welcher jedoch noch nicht die eigentliche Informationsgewährung beinhaltet. Die Entscheidung über den Antrag wird auch der/dem Dritten (noch ohne Benennung der/des Antragstellerin/Antragstellers) bekannt gegeben (§ 5 Abs. 2 Satz 3 VIG). Erst danach ist der/dem Dritten auf Nachfrage Name und Anschrift der/des Antragstellerin/ Antragstellers offen zu legen (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Mit freundlichen Grüßen