Kontrollbericht zu McDonald's, Rauenberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
McDonald's
Hohenaspen 38
69231 Rauenberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    27. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu McDonald's, Rauenberg [#52646]
Datum
28. Januar 2019 14:27
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonald's Hohenaspen 38 69231 Rauenberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 28. Januar 2019. Sie erhalten weitere Nachricht auf dem Postw…
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu McDonald's, Rauenberg [#52646]
Datum
30. Januar 2019 11:05
Status
Warte auf Antwort
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 28. Januar 2019. Sie erhalten weitere Nachricht auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes siehe Anhang
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes
Datum
7. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

siehe Anhang
<< Anfragesteller:in >>
Aktenzeichen 0450-19, Herr Ziegler, Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes [#52646] Sehr geehrte Damen und …
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aktenzeichen 0450-19, Herr Ziegler, Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes [#52646]
Datum
15. Februar 2019 09:01
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
678,3 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - mcdonalds_rauenberg.pdf Anfragenr: 52646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen 0450-19, Herr Ziegler, Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes [#52646] Sehr geehrte Damen …
An Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen 0450-19, Herr Ziegler, Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes [#52646]
Datum
17. April 2019 06:29
An
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonald's, Rauenberg“ vom 28.01.2019 (#52646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Amtsgericht Karlsruhe
Beiladungsbeschluss
Von
Amtsgericht Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Beiladungsbeschluss
Datum
2. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes
Von
Rhein-Neckar-Kreis - Veterinäramt und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Anwendung des Verbraucherinformationsgesetzes
Datum
3. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
Amtsgericht Karlsruhe
Verwaltungsrechtsache wg. Auskunftsanspruch nach dem VIG
Von
Amtsgericht Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Verwaltungsrechtsache wg. Auskunftsanspruch nach dem VIG
Datum
31. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amtsgericht Karlsruhe
Verwaltungsrechtsache wg. Auskunftsanspruch nach dem VIG
Von
Amtsgericht Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Verwaltungsrechtsache wg. Auskunftsanspruch nach dem VIG
Datum
17. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort