Kontrollbericht zu McDonald's Restaurant, Bergkamen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
McDonald's Restaurant
Werner Straße 123, Bergkamen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Britta Martin
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Britta Martin
Betreff
Kontrollbericht zu McDonald's Restaurant, Bergkamen [#38344]
Datum
14. Januar 2019 20:14
An
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonald's Restaurant Werner Straße 123, Bergkamen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Britta Martin <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Britta Martin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Britta Martin
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 53.7 / 00 90-30-22/19 Sehr geehrte Frau Martin, hiermit bes…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
17. Januar 2019 16:35
Status
Warte auf Antwort
53.7 / 00 90-30-22/19 Sehr geehrte Frau Martin, hiermit bestätige ich den Eingang und die Beabeitung Ihres Antrags vom 15.01.2019. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Aktenzeichen geführt. Ich weise darauf hin, dass sich aufgrund der Verfahrensbeitiligung eines Dritten die Frist zur Bescheidung Ihres Antrags auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 53.7 / 00 90 30 -22/19 Sehr geehrte Frau Martin, der verfah…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
5. Februar 2019 17:48
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

53.7 / 00 90 30 -22/19 Sehr geehrte Frau Martin, der verfahrensbeteiligte Dritte ersucht hier auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift. Da ich in Ermangelung schutzwürdiger Interessen die Offenlegung beabsichtige, bitte ich zunächst unter Angabe meines Zeichens bis zum 14.02.2019 um Mitteilung Ihrerseits, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrecht erhalten wollen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt erst nach Ihrer Bestätigung, dass das Informationsbegehren weiter verfolgt werden soll. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Widerspruch auf Grundlage von Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen die Weitergabe Ihrer Daten nicht zulässig ist. Mit freundlichen Grüßen
Britta Martin
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#38344] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für I…
An Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Britta Martin
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#38344]
Datum
6. Februar 2019 08:03
An
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Britta Martin Anfragenr: 38344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Britta Martin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#38344] 53.7 / 00 90 30 -22/19 Sehr geehrte Frau Martin…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#38344]
Datum
6. Februar 2019 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
53.7 / 00 90 30 -22/19 Sehr geehrte Frau Martin, wie ich Ihnen bereits mit meiner E-Mail von gerstern mitgeteilt habe, ersucht der verfahrensbeteiligte Dritte hier auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift. Da ich in Ermangelung schutzwürdiger Interessen die Offenlegung beabsichtige, bitte ich zunächst unter Angabe meines Zeichens bis zum 14.02.2019 um Mitteilung Ihrerseits, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrecht erhalten wollen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt erst nach Ihrer Bestätigung, dass das Informationsbegehren weiter verfolgt werden soll. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Widerspruch auf Grundlage von Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen die Weitergabe Ihrer Daten nicht zulässig ist.   Mit freundlichen Grüßen
Britta Martin
53.7 / 00 90 30 -22/19 [#38344] Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe mein…
An Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Britta Martin
Betreff
53.7 / 00 90 30 -22/19 [#38344]
Datum
6. Februar 2019 13:52
An
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe meinen Anfrage hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Britta Martin Anfragenr: 38344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Britta Martin << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 53.7 / 00 90-30-22/19 Sehr geehrte Frau Martin, hiermit bes…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
6. Februar 2019 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
53.7 / 00 90-30-22/19 Sehr geehrte Frau Martin, hiermit bestätige ich die Rücknahme Ihres hier gestellten Antrages nach dem Verbraucherinforamtionsgesetz (VIG). Mit freundlichen Grüßen