Kontrollbericht zu McDonald's, Schweitenkirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
McDonald's
Robert-Koch-Straße 5
85301 Schweitenkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu McDonald's, Schweitenkirchen [#225460]
Datum
24. Juli 2021 12:28
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonald's Robert-Koch-Straße 5 85301 Schweitenkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225460/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz; Ihre Anfrage zu „Mc Donald's Restaurant", Robe…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz; Ihre Anfrage zu „Mc Donald's Restaurant", Robert-Koch-Str. 5, 85301 Schweitenkirchen
Datum
26. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
Durch Ihre Anfrage sind Belange des Betriebes „Mc Donald's", Robert-Koch-Str. 5, 85301 Schweitenkirchen, betroffen. Gemäß § 5 Abs. 1 VIG wird dem betroffenen Betrieb Gelegenheit gegeben, zur geplanten Informationsweitergabe Stellung zunehmen. Die festgelegte Frist für die Informationserteilung verlängert sich somit auf zwei Monate(§ 5 Abs. 2 Sätze 1 und 2 VIG).
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) 1. Dem Antrag auf Info…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG)
Datum
16. August 2021
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt in folgender Form: a) Bekanntgabe der Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen. b) Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, wenn Beanstandungen im Sinne von unzulässigen Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB), der auf Grund des LFGB erlassenen Rechtsverordnungen und unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich des LFGB vorliegen. Die Information wird 10 Tage nach Zustellung dieses Bescheids an den betroffenen Dritten in Schriftform bekannt gegeben, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist. 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar. 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Übermittlung der angeforderten Unterlagen bezugneh…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Übermittlung der angeforderten Unterlagen
Datum
15. September 2021
Status
Warte auf Antwort
bezugnehmend auf Ihren Antrag vom 26.07.2021 sowie unseren Bescheid vom 16.08.2021 auf Auskunftsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz für das „Mc Donald's Restaurant", Robert-Koch-Str. 5, 85301 Schweitenkirchen erhalten Sie nachfolgende Informationen: Am 07.09.2020 wurde der Betrieb kontrolliert. Die Informationen zu der Kontrolle können Sie dem beiliegenden Ergebnisprotokoll entnehmen. Das Verfahren nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist mit diesem Schreiben als abgeschlossen anzusehen.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Übermittlung der angeforderten Unterlagen [#22…
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Übermittlung der angeforderten Unterlagen [#225460]
Datum
20. September 2021 17:41
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Schreiben vom 24.07.2021 habe ich die Bekanntgabe der Daten der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen beantragt, sowie die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte, sollten Beanstandungen vorliegen. Diesem Antrag haben Sie in Ihrem Schreiben vom 16.08.2021 (Aktenzeichen 50/5610; VIG 69/21) stattgegeben. In Ihrem Schreiben vom 15.09.2021 haben Sie mir jedoch nur einen Kontrollbericht zugesandt. Bitte senden Sie mir noch zu wann die Kontrolle vor dem 07.09.2020 erfolgt ist und den dazugehörigen Kontrollbericht, falls es bei ihr zu Beanstandungen gekommen ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225460 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225460/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
AW: Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Übermittlung der angeforderten Unterlagen [#22…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
AW: Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Übermittlung der angeforderten Unterlagen [#225460]
Datum
21. September 2021 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in am 18.03.2019 fand eine Nachkontrolle ohne Beanstandungen statt. Dies wurde in unsrem Anschreiben vom 15.09.2021 unglücklicherweise versäumt Ihnen mitzuteilen. Freundliche Grüße