Kontrollbericht zu McDonald's, Teltow

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
McDonald's
Potsdamer Straße 2
14513 Teltow

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienste Veterinärwesen + Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu McDonald's, Teltow [#43857]
Datum
18. Januar 2019 19:50
An
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienste Veterinärwesen + Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonald's Potsdamer Straße 2 14513 Teltow 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienste Veterinärwesen + Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag vom 18.01.2019 nach dem Verbraucherinformationsgestz (VIG) ist per Email über die Plattform FragdenStaa…

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

geschwärzt
1,3 MB
Ihr Antrag vom 18.01.2019 nach dem Verbraucherinformationsgestz (VIG) ist per Email über die Plattform FragdenStaat.de bei uns im Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Potsdam-Mittelmark eingegangen. Sie begehren damit Auskunft, wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebs-überprüfungen im Betrieb McDonald's, Potsdamer Str. 2, 14513 Teltow, stattgefunden haben und ob es dabei Beanstandungen gab. Im Falle von Beanstandungen beantragen Sie die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts. Für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages benötige ich noch ergänzende Angaben: In Ihrem Antrag widersprechen Sie vorab und unter Bezug auf Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dass Ihre Daten gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG an den angefragten Betrieb herausgegeben werden dürfen. Der Widerspruch nach Art. 21 DSGVO betrifft allerdings nur die Fälle des Art. 6 Abs. 1 e) und f) DSGVO. Da§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG die Weiterleitung der Daten auf Anfrage des Betriebes vorschreibt, handelt es sich um einen Fall des Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Diesem kann nicht widersprochen werden. Daher müssten Ihre Daten herausgegeben werden und Ihr Widerspruch bliebe unbeachtlich. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag auch weiterhin aufrechterhalten! Ich setze Sie des Weiteren darüber in Kenntnis, dass sich die Frist über den Antrag zu bescheiden bei einer Beteiligung Dritter gemäߧ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Da aktuell eine Vielzahl an Anträgen eingeht, kann diese Frist ggf. nicht eingehalten werden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Aktenzeichen 32/01/07/044/19 [#43857] Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ic…
An Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienste Veterinärwesen + Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aktenzeichen 32/01/07/044/19 [#43857]
Datum
31. Januar 2019 19:22
An
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienste Veterinärwesen + Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43857 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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