Kontrollbericht zu Mecke GmbH & Co. KG

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mecke GmbH & Co. KG
Lippestraße 5
59368 Werne

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mecke GmbH & Co. KG [#225739]
Datum
28. Juli 2021 23:25
An
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mecke GmbH & Co. KG Lippestraße 5 59368 Werne 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225739/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
[#225739] - Mein Zeichen: 53.7 / 00 90 30-21/21 Kis Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang und…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
[#225739] - Mein Zeichen: 53.7 / 00 90 30-21/21 Kis
Datum
2. August 2021 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang und die Bearbeitung Ihres Antrages vom 28.07.2021. Der Vorgang wird unter dem oben genannten Aktenzeichen geführt. Ich weise darauf hin, dass sich aufgrund der Verfahrensbeteiligung eines Dritten die Frist zur Bescheidung Ihres Antrages auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Des Weiteren kann in diesem Fall eine entsprechende Auskunft nur im Benehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft oder dem zuständigen Gericht erfolgen (§ 3 Satz 3 Nr. 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#225739] - Mein Zeichen: 53.7 / 00 90 30-21/21 Kis [#225739] Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte informie…
An Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#225739] - Mein Zeichen: 53.7 / 00 90 30-21/21 Kis [#225739]
Datum
12. Oktober 2021 13:33
An
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage („Kontrollbericht zu Mecke GmbH & Co. KG“ vom 28.07.2021 (#225739)) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225739/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Oktober 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB

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Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
AW: [#225739] - Mein Zeichen: 53.7 / 00 90 30-21/21 Kis [#225739] Sehr Antragsteller/in über Ihren Antrag habe …
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: [#225739] - Mein Zeichen: 53.7 / 00 90 30-21/21 Kis [#225739]
Datum
19. Oktober 2021 12:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in über Ihren Antrag habe ich bereits entschieden. Der Bescheid ist dem Gewerbetreibenden bekannt gegeben worden. Sie erhalten den Bescheid in der Regel innerhalb von 14 Tagen. Mit freundlichen Grüßen