Kontrollbericht zu Mensa Bergische Universität Wuppertal

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mensa Bergische Universität Wuppertal
Wuppertal

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mensa Bergische Universität Wuppertal [#40564]
Datum
15. Januar 2019 11:50
An
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mensa Bergische Universität Wuppertal Wuppertal 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Hier: Zwischenmitteilung Sehr geehrte Damen …
Von
Stadt Wuppertal - Bergisches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (BVLA)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Hier: Zwischenmitteilung
Datum
28. März 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Datum vom 15.01.2019 stellten Sie einen Antrag auf Auskunft gemäß § 1 i. V. m. § 2 Absatz 1 VIG. Im Rahmen eines gleichartigen Verfahrens hat das Verwaltungsgericht Regensburg die aufschiebende Wirkung auf Antrag eines Klägers gegen die Bescheidung eines solchen Antrages angeordnet (Beschluss vom 15.03.2019, Aktenzeichen: RN 5 S 19.189). Aufgrund des laufenden Klageverfahrens kann Ihr Antrag bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gerichts nicht beschieden werden. Welchen zeitlichen Umfang dies in Anspruch nehmen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Sobald eine Entscheidung gefällt wird, werde ich die Weiterbearbeitung unaufgefordert wieder aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen