Kontrollbericht zu Mensa Ehrenberg, Ilmenau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mensa Ehrenberg
Max-Planck-Ring 1
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2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 3 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Clemens Riese
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt Details
Von
Clemens Riese
Betreff
Kontrollbericht zu Mensa Ehrenberg, Ilmenau [#40360]
Datum
15. Januar 2019 10:56
An
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mensa Ehrenberg Max-Planck-Ring 1 98693 Ilmenau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Clemens Riese <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Clemens Riese << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Sehr geehrter Herr Riese, Ihre Anfrage vom 15.01.19 ist bei uns elektronisch am 15.01.19 eingegangen. Wir werden …
Von
Landratsamt Ilmkreis - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Arnstadt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mensa Ehrenberg, Ilmenau [#40360] - Antwort VLÜA IK
Datum
31. Januar 2019 16:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Riese, Ihre Anfrage vom 15.01.19 ist bei uns elektronisch am 15.01.19 eingegangen. Wir werden diese prüfen und bescheiden. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Aufgrund der Tatsache, dass eine Beteiligung Dritter (Lebensmittelunternehmer, zu dem Sie die Anfrage gestellt haben) nötig ist, verlängert sich die Frist bis zur Bescheidung des Antrages auf zwei Monate (§ 5 (2) VIG Satz 2). Es besteht grundsätzlich ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Hierzu müssen besondere Gründe vorgetragen werden. Ansonsten ist grundsätzlich nach § 5 Abs.2 Satz 4 VIG bei einer Entscheidung über den Antrag auf Nachfrage des Dritten der Name und die Anschrift des Antragstellers dem Dritten bekanntzugeben. Bringen Sie keine besonderen Gründe hervor und nehmen Ihren Widerspruch nicht zurück, ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Wir fordern Sie hiermit auf Ihren Widerspruch zurückzunehmen bzw. besondere Gründe für die Aufrechterhaltung des Widerspruchsrechts vorzubringen. Als Frist setze ich den 08.02.19 (Posteingang Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt). Sollten Sie bereit sein vom Widerspruchsrecht zurückzutreten, weise ich darauf hin, dass Ihre Daten verarbeitet werden. Nähere Hinweise finden Sie im „Merkblatt zum Datenschutz“ auf der Internetseite des Landratsamtes, Download-Bereich des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Für die Bearbeitung der Anfrage sind grundsätzlich Gebühren und Auslagen zu erheben, ich gehe aber davon aus, dass die Auskunftserteilung nach dem VIG voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein wird. Ich habe dieser mail eine Übermittlungs- und Lesebestätigung angefordert. Mit freundlichen Grüßen