antwort-stadtverwaltung-potsdam-rotated_geschwaerzt.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Mensa Griebnitzsee, Potsdam“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Porspant Landeshaupistadi II] Potsdam Der Oberbürgermeister Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam Ihre Antwort an Landeshauptstadt Potsdam Fachbereich Soziales und Gesundheit Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Auskunft erteilt Telefon 0331 289- Telefax 0331 289- Dienstgebäude Hegelallee 6-10, Haus 2 Zimmer E-Mail Veterinaerwesen@Rathaus.Potsdam.de Datum 08. August 2019 Amtliche Lebensmittelüberwachung Bescheid zum Antrag auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 06.02.2019 bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 06.02.2019 erlässtdie Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Potsdam folgenden Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf Informationen über das jeweilige Datum der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie auf Auskunft, ob hierbei Beanstandungen festgestellt wurden, wird stattgegeben. 2. Ihrem Antrag auf Übersendung des Beanstandungenwird nicht stattgegeben. Kontrollberichtes für den Fall festgestellter 3. Die Informationen zu Punkt 1 werden Ihnen 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides zugesandt. 4. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben. Sachverhalt: Mit Ihrer E-Mail vom 06.02.2019 stellten Sie einen Antrag nach dem VIG auf Herausgabe folgender Informationen: e das Datum derletzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie das Vorliegenfestgestellter Beanstandungen in Bezug auf folgendes Unternehmen: Mensa Griebnitzsee August-Bebel-Str. 89 14482 Potsdam Telefon: 0331 289-0 Telefax 0331 289-1155 E-Mail: poststelle@rathaus.potsdam.de Internet: www.potsdam.de Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 Landeshauptstadt Potsdam Stadtkasse USt-IdNr.: DE138408386 BIC: WELADED1PMB Mittelbrandenburgische Sparkasse 14469 Potsdam IBAN: DE65 1605 0000 3502 2215 36 Datenschutzinformationen: Suchbegriff „Veterinär“; Downloads - www.potsdam.de;
ForsDan Landeshauptstadt y | Potsdam -3- Ihr Auskunftsersuchen bezieht sich auf $ 2 Abs. 1 VIG und ist damit gemäß $ 7 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruchist bei dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales und Gesundheit, Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Friedrich- Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam oderbei jedem anderen Verwaltungsbereich der Landeshauptstadt Potsdam einzulegen. Hinweis: Widerspruch und Anfeehtungsklage haben gemäß $ 5 Abs. 4 VIG in den Fällen des $ 2 Abs. 1 Satz 1 Nummer1 VIG keine aufschiebende Wirkung. Rechtsgrundlagen: Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucher- informationsgesetz - VIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Oktober 2012 (BGBl. I S. 2166, 2725) zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. IS. - 3154) . Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juni 2013 (BGBl. | S. 1426), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. April 2019 (BGBl. | S. 498) geändert wordenist Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften (LFGBZV) vom 12. Juli 2006 (GVBi.ll/06, [Nr. 17], S.286) zuletzt geändert durch Artikel 36 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBI.V/16, [Nr. 5) Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil Ill, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung — zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. | S. 404) Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag